Krankenversicherung-Wechsel: Durch Beitragserhöhung 2011 lohnenswert?

Egal ob in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung: Wechsel-Gedanken lohnen sich, denn Versicherte müssen Beitragsanpassungen und Zusatzbeiträge nicht einfach hinnehmen. Für privat Versicherte lohnt z. B. oft ein Wechsel des Tarifs, gesetzlich Versicherte können dem Zusatzbeitrag durch ihr Sonderkündigungsrecht entgehen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Zusatzbeiträge und die allgemeine Beitragserhöhung 2011 auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens verteuern die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insbesondere für Gutverdiener und freiwillig Versicherte. Sie erreichen meist die Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 Euro pro Monat (2011) und müssen daher den Höchstsatz von 304,43 Euro (8,2 Prozent) pro Monat zahlen. Ein Ratgeber zur Beitragserhöhung erläutert, wann und für wen sich ein Krankenversicherungswechsel lohnt.

Krankenversicherungswechsel für Selbstständige besonders interessant
Selbständige zahlen sogar den vollen Beitragssatz (15,5 bzw. ermäßigt 14,9 Prozent), weil sie keinen Arbeitgeber haben, der den Arbeitgeberanteil übernehmen könnte. Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, kommt der noch oben drauf – hier sollte man über einen Wechsel der Krankenversicherung zumindest ernsthaft nachdenken. Anspruch auf Sozialausgleich haben Gutverdiener aufgrund ihrer hohen Belastungsgrenze übrigens nicht.

Auch die private Krankenversicherung (PKV) kommt um jährliche Beitragsanpassungen nicht herum, d.h. Behandlungs- und Honorarkosten steigen auch für Privatpatienten. Ob ein Wechsel des Tarifs lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Private Krankenversicherung für gesunde Gutverdiener
Für Menschen, die weder vom Solidarsystem profitieren noch Familienangehörige kostenlos mitversichern wollen, kann sich eine private Krankenversicherung lohnen. Bei gutem Bestehen der obligatorischen Gesundheitsprüfung kann ein privater Tarif günstiger ausfallen als die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren Zusatzbeiträgen – ein wechsel der Krankenversicherung lohnt sich.

Denn auch zur privaten Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber einen Anteil, die Summe orientiert sich am Maximalbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse, also 7,3 Prozent von maximal 3.712,50 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2011). Interessenten sollten auf ihrer Suche nach einem privaten Versicherer auf keinen Fall nur die Basistarife vergleichen. Diese sind selten das günstigste Angebot, das der Versicherer im Repertoire hat.

Vorsicht vor übereiltem Krankenversicherungswechsel!
Wer schon privat krankenversichert ist und eine Beitragsanpassung angekündigt bekommen hat, der sollte nicht voreilig das Versicherungsunternehmen wechseln, wie das Bundesversicherungsamt rät. Grundsätzlich sollten privat Versicherte zuerst alle anderen Möglichkeiten der Kosteneinsparung prüfen, bevor sie einen Wechsel des Tarifs oder des Versicherers erwägen.

Denn die angesammelten Altersrückstellungen können selten in voller Höhe in den neuen Tarif übertragen werden. Die künftigen Einsparungen sollten gegen den Verlust der Altersrückstellungen abgewogen werden. Oftmals genügt eine Anpassung des Leistungskatalogs, um die Beitragsanpassung abzumildern.

Gesetzliche Krankenkasse für Familien und chronisch Kranke
Wer Kinder und Ehepartner kostenlos mitversichern möchte, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung bestens aufgehoben. Ebenso profitieren Geringverdiener von dem Solidarsystem, das auch bei unterschiedlich hohen Beiträgen allen dieselben Leistungen gewährt. Auch für Menschen mit Vorerkrankungen oder in fortgeschrittenem Alter ist die gesetzliche Krankenkasse eine günstige Variante: In der privaten Krankenversicherung müssten sie Risikozuschläge zahlen oder würden gar nicht erst aufgenommen werden.

Wer von den gesetzlich Versicherten den Zusatzbeitrag umgehen will, hat das Recht, die Krankenkasse zu wechseln und seiner Krankenkasse innerhalb von vier Wochen nach der Ankündigung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags zu kündigen. Im Rahmen dieses Sonderkündigungsrechts müssen zwar auch die normalen Kündigungsfristen eingehalten werden – üblicherweise zum Ende des übernächsten Monats – allerdings müssen die Versicherten in diesem Zeitraum den Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Obwohl sich die Sonderkündigung recht unbürokratisch gestaltet, gibt es doch einige Aspekte zu beachten, z.B. sollten die notwendigen persönlichen Daten angegeben und auf das Recht auf Sonderkündigung gemäß "§175 Abs. 4 Satz 5 Sozialgesetzbuch" Bezug genommen werden.