Unterversicherung bei der Hausrat-Versicherung vermeiden

Mit 30.000 Euro Versicherungssumme für ihre 2-Zimmer-Wohnung fühlte sich Webdesignerin Frauke K. gut versichert. Als bei einem Einbruch der neue Flachbild-Fernseher verschwand, schaute sie dennoch etwas in die Röhre: Nur gut zwei Drittel des Kaufpreises von 1.000 Euro wollte der Hausrat-Versicherer erstatten - trotz einer so hohen Versicherungssumme?

Vorsicht vor Unterversicherung bei der Hausrat-Versicherung
Wie viel Wert sich in einer Wohnung angesammelt hat, wird meist unterschätzt. Schon einige Anzüge oder Kostüme können mehrere tausend Euro ausmachen, für die Sammlung von Damenschuhen gilt das erst recht. Maßgeblich für die Hausratversicherung ist stets der "Neuwert",  also der Betrag, der aktuell notwendig wäre, um beschädigte oder verschwundene Sachen wieder zu beschaffen.

Wenn sich nun im Schadenfall wie bei Frauke K. herausstellt, dass ihr Hausrat einen viel höheren Wert hatte, liegt eine "Unterversicherung" vor. Nun leuchtet es noch jedem ein, dass er maximal 30.000 Euro Entschädigung erhalten kann, wenn sich die Versicherungssumme auf 30.000 Euro belief, der Hausrat aber tatsächlich 50.000 Euro wert war. Aber einzelne Hausratteile, etwa der Fernseher, müssten doch voll ersetzt werden, oder?

Regulierung nach Verhältnis
Nein, das ist ein weit verbreitetes Versicherungs-Missverständnis. "Wenn Hausrat für 50.000 Euro nur mit 30.000 Euro versichert war, also zu gut zwei Dritteln, dann wird auch der einzelne Schaden diesem Verhältnis entsprechend reguliert", sagt Borna Wakiel, der Hausrat-Experte der Gothaer Versicherung in Köln. Das kann dazu führen, dass es für den gestohlenen Fernseher wie bei Frauke K. nur 600 Euro gibt, obwohl das Gerät selber locker von der Versicherungssumme gedeckt wäre.

Die Hausratversicherer bieten als Ausweg für dieses Quoten-Dilemma eine Pauschallösung an, den so genannten "Unterversicherungsverzicht". Wird pro Quadratmeter ein Mindestwert versichert (meist 600 bis 700 Euro je nach Gesellschaft), verzichtet der Versicherer bei Unterversicherung darauf, die Leistung zu kürzen.