Hausratversicherung bei Auslandsreisen nutzen

Auch auf Urlaubsreisen kann eine Hausratversicherung als so genannte Außenversicherung hilfreich sein. Versichert sind nämlich nicht nur, wie es der Name vermuten lässt, Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden, sondern auch solche Sachen, die Sie vorübergehend mit sich führen. Da der Versicherungsschutz dann weltweit gilt, können Sie auch im Urlaub auf diese Versicherung zurückgreifen.

Wann greift die Hausratversicherung im Urlaub?

Hauptanwendungsfälle der Hausratversicherung sind meistens Raub oder der Einbruchdiebstahl. Wird also Ihr Ferienhaus oder Ihr Hotelzimmer aufgebrochen oder steigt jemand mit Hilfe eines falschen Schlüssels dort ein, muss die Versicherung gestohlene Sachen ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände tatsächlich Ihnen gehören oder im Eigentum von Personen stehen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sie müssten außerdem noch die Absicht gehabt haben, die Sachen nach der Reise wieder mit nach Haus zu nehmen. So sind Verbrauchsgüter beispielsweise nicht nur vorübergehend, sondern endgültig aus Ihrer Heimatwohnung entfernt worden. Für solche Sachen besteht dann kein Versicherungsschutz mehr.

Außerhalb der Ferienwohnung oder des Hotels wird der Hausrat dann ersetzt, wenn er Ihnen geraubt wurde. Juristisch spricht man von einem Raub, wenn die Wegnahme, also der Diebstahl, unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen erfolgte.

Wie melden Sie den Schaden?

Schon bei Anmeldung des Schadens sollten Sie daher den Tathergang so genau wie möglich beschreiben. Dabei muss auf jeden Fall herausgestellt werden, dass der Täter eine gewisse Kraft aufwenden musste, um sich Ihre Sachen anzueignen. Es reicht hier nicht aus, wenn Sie – möglicherweise infolge einer List – Ihren Koffer abstellen und der Dieb ihn dann ergreift. Ein Versicherungsfall liegt nur vor, wenn Ihnen der Koffer aus der Hand gerissen wird, und Sie dabei Widerstand leisten.

Reißt Ihnen der unbeobachtete Dieb aber die Handtasche überraschend von der Schulter, ohne dass Sie in der Lage waren, sie festzuhalten, wird der Schaden nicht ersetzt werden müssen. Im Einzelfall kann die Abgrenzung hier schwierig sein.

Eindeutig sind die Fälle, wo ein Kampf oder ein gegenseitiges Zerren am Diebesgut stattfindet. Auch bei einer ernst gemeinten Drohung muss niemand den Helden spielen, um sich seinen Versicherungsschutz zu erhalten. Sobald mit einer Gewalttat gegen Leib oder Leben gedroht wird, sind die herausgegebenen Sachen versichert.

Natürlich erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf besondere Wertgegenstände. Hier ist aber zu beachten, ob die vertraglich festgelegten Wertgrenzen in Ihrem Fall ausreichen.

Bemerkenswert ist aber in jedem Fall noch, dass es sich bei der Hausratversicherung in der Regel um eine Neuwert-Versicherung handelt. Es wird also gewöhnlich der Wiederbeschaffungswert der Sache in neuwertigem Zustand ersetzt.