Dynamische Erhöhungen bei Versicherungsverträgen: Vor- und Nachteile

Vor allem im Personenversicherungsbereich (Lebens,- Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen) werden oftmals dynamische Verträge, also alljährlich automatisch eintretende Beitragsanpassungen, beim Abschluss den unterzeichnungswilligen Kunden offeriert. Argumentiert wird und wurde dies mit diversen Vorteilen. Natürlich gibt es bei dynamischen Erhöhungen bei Versicherungsverträgen aber auch Nachteile.

Dynamische Erhöhungen bei Versicherungsverträgen: Vorteile für den Kunden

Der Kunde (= VN) profitiere "bequem" stetig von der Erhöhung der Leistungen und die Erhöhungen bedingen keine Gesundheitsprüfung und – bei Abschlüssen vor 2005 – wären die Erhöhungen ebenso steuerbegünstigt wie die seinerzeit vereinbarte Versicherungssumme bzw. zu erwartenden Renten. Ferner könnte man dadurch dem Inflationsverlust entgegensteuern – sicherlich ein Argument.

Die Erhöhung erfolgt vereinbarungsgemäß entweder mit einem festen prozentualen Faktor (oft 3,5 oder gar 10 Prozent) oder nach einem Index (kann auch sein: Beitragsbemessungsgrenze oder Baupreisindex). Die VN bewahren eine gewisse Flexibilität in der Handhabung, indem man den auf das Jahr folgenden Erhöhungen widerspricht, diese also ablehnen kann; dann läuft der "alte"  Beitrag unverändert weiter.

Nachteile der dynamischen Erhöhungen

Dem stehen aber natürlich unwiderlegbare Nachteile gegenüber, welche die Versicherungsverkäufer von sich aus meist nicht so gerne ansprechen und dann verharmlosen, wenn jemand detaillierter nachbohrt. Zunächst ist die Prämie bei dynamisierten Verträgen vorneherein fast immer höher (oder eine Kapitalleistung niedriger), da der Versicherer Verschlechterungen des Gesundheitszustandes und Alterungen ja irgendwie einpreisen muss.

Weiterhin stellt der Teil der Erhöhung eine sogenannte Novation dar, also sozusagen einen Neuvertrag. Dies bedeutet, dass dem Vermittler volle Abschlussprovision zusteht, welche erheblich an der Rendite zerrt und den Erhöhungsteil bisweilen nahezu auffrisst.

In den ersten Jahren der Laufzeit  geht die Leistungssteigerung oftmals noch mit der Beitragssteigerung konform, hinkt aber in den Folgejahren und vor allem im letzten Drittel der Laufzeit immer mehr hinterher, sodass man sich wirklich die Akzeptanz bei jeder Ankündigung der Erhöhung vorher genau anzeigen lassen und dann entscheiden sollte.

Welche Dynamikarten sind üblich?

Beitrags- oder Leistungsdynamik:

  • Bei der Leistungsdynamik wird die Erhöhung ausgehend von der versicherten Leistung (zum Beispiel Versicherungssumme) berechnet.
  • Bei der Beitragsdynamik wird der Beitrag um beispielsweise 3% von 100 Euro monatlich auf 103 Euro monatlich erhöht. Die sich damit verbundene Erhöhung der versicherten Leistung wird in der Lebensversicherung normalerweise niedriger als 5% betragen.

Umfang der Dynamik

Voll- oder Teildynamik:

  • Bei einem volldynamischen Vertrag werden sowohl Gesamtbeitrag bzw. alle Leistungsteile des Versicherungsvertrags erhöht.
  • Bei der Teildynamik steigen nur die Beiträge für einzelne Teilbereiche, beispielsweise nur die Leistung im Erlebensfall oder nur die Leistung im Todesfall.

Mein Fazit: Im Hinblick auf das Für und Wider kann nur schwer eine Empfehlung gegeben werden, sondern dies ist an der persönlichen Situation des Kunden zu bemessen. Hat jemand bei Vertragsabschluss bereits diverse gesundheitliche Einschränkungen mit Verschlimmerungswirkung, und sind andere Erhöhungen nicht möglich, empfiehlt sich durchaus die Einbeziehung der Dynamik.