Der Unterschied zwischen einer Kranken- und einer Pflegeversicherung

Der Krankenversicherungsbeitrag wird zwar meist gemeinsam mit dem Pflegeversicherungsbeitrag bezahlt, ist aber für zwei unterschiedliche Versorgungsbereiche gedacht. Krankenkassen übernehmen bei Pflegebedürftigkeit in der Regel kurzfristige Leistungen und die Pflegeversicherung springt dann bei Langfristigkeit ein.

Jeder, der gesetzlich versichert ist, hat nicht nur eine Krankenversicherung, sondern automatisch auch eine Pflegeversicherung. Eine Pflegeversicherung muss nicht extra abgeschlossen werden, sondern die Beiträge dafür werden direkt mit dem Krankenkassenbeitrag abgerechnet und monatlich eingezogen.

„Vollkasko“ dank Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist nahezu eine Vollversicherung und deckt alle wichtigen Leistungen der medizinischen Grundversorgung ab. Hierzu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Operationen, notwendige medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen und sogar manche Medikamente.

Krankenversicherte sind in der Regel nicht frei in der Auswahl der Leistungen, sondern erhalten Ihre Leistungen auf Verschreibungen oder Verordnungen des Arztes hin. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt im Jahr 2015 14,6 % und wird von Arbeitgebern zur Hälfte getragen. Die andere Hälfte zahlen Arbeitnehmer selbst. Zusätzlich zum Grundbeitrag können Krankenkassen noch Zusatzbeiträge erheben, die zwischen 0,1 % und 1,3 % je nach Kasse variieren.

Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag

Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt deutlich unter dem Krankenversicherungsbeitrag und beträgt im Jahr 2015 gerade einmal 2,35 % – Kinderlose zahlen einen Aufschlag von 0,25 %. Leistungen aus der Pflegeversicherung können im Gegensatz zur Krankenversicherung nicht jederzeit in Anspruch genommen werden. Sie müssen extra beantragt werden und die tatsächliche Bedürftigkeit wird dann überprüft.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird mit der Pflegeversicherung teilweise abgedeckt und soll Kosten für die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen abdecken. Hierzu gehört Hilfe bei der Mobilität, bei der Hygiene und bei alltäglichen Abläufen wie Füttern oder Anziehen. In welcher Höhe Kosten tatsächlich übernommen werden, hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab und wird in drei Pflegestufen unterteilt.

Klare Trennung der Zuständigkeit zwischen den Kassen

Eigentlich sind die Leistungen, die die Kranken- und die Pflegekassen übernehmen, klar getrennt. Es gibt jedoch auch Überschneidungen, zum Beispiel bei der Grundpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Diese Leistungen werden von beiden Kassen angeboten und die jeweilige Zuständigkeit entscheidet sich aufgrund dessen, ob eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegt, oder diese nur vorübergehend ist.

Bei einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit hat die Krankenkasse die Leistungen zu übernehmen. Ist die Bedürftigkeit dauerhaft, springt die Pflegekasse ein. Das doppelte Beziehen von Leistungen ist nicht möglich und sollte auch gar nicht erst versucht werden. Wer bestimmte technische Hilfsmittel benötigt, sollte bei beiden Kassen nachfragen, welche die Kosten dafür übernimmt. Je nach Fall kann die Zuständigkeit verschieden sein.

Fragen Sie bei Unsicherheiten zunächst bei Ihrer Krankenkasse nach

Benötigt jemand eine langfristige Pflegehilfe, wird diese in der Regel von der Pflegeversicherung finanziert. Auf die Krankenkasse entfallen dann die Kosten für die medizinische Behandlungspflege.

Wer unsicher ist, an welche Kasse er sich bezüglich welcher Leistungen wenden kann, der sollte zunächst bei seiner Krankenkasse anrufen und dort die Zuständigkeit abfragen. Falls die Krankenkasse der falsche Ansprechpartner war, wird sie einen an die zuständige Pflegekasse verweisen, mit der dann alle Bezahlungen geklärt werden können.  

Beratungsstellen geben zudem Auskunft darüber, welche Kosten genau übernommen werden können und wie die Antragsstellung funktioniert.

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