Das müssen Sie über eine Sterbegeldversicherung wissen

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Art „Mini-Lebensversicherung“, da sie wie eine Lebensversicherung die Angehörigen davor schützt, auf Kosten sitzen zu bleiben. Dabei deckt eine Sterbegeldversicherung allerdings nur die eigenen Bestattungskosten ab. Was Sie zu einer Sterbegeldversicherung alles wissen müssen, lesen Sie in diesem Artikel!

Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen macht niemand gerne. Dennoch schadet es nicht, auch schon in jungen Jahren über eine Sterbegeldversicherung nachzudenken. Mit dieser Versicherung werden Angehörige nicht mit den Beerdigungskosten belastet und eine würdevolle Bestattung ist gesichert.

Die Sterbegeldversicherung von der Steuer absetzen

Beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung sollten Sie ein paar Einzelheiten beachten. So können Sie eine Sterbegeldversicherung beispielsweise im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Auch Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge oder eine Haftpflichtversicherung können von der Steuer abgesetzt werden.

Dabei müssen Sie allerdings einen gewissen Höchstbetrag bedenken. So können Angestellte, Beamte, Rentner und Mitglieder der Künstlersozialkasse maximal 1.900 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen und Selbstständige maximal 2.800 Euro, so lange sie ihre Rentenversicherungsbeiträge alleine bestreiten. 

Welche Summe sollte eine Sterbegeldversicherung abdecken?

Auch die Höhe der Sterbegeldversicherung sollte wohl überlegt sein. Ist der Betrag zu hoch angesetzt, sind die monatlichen Beiträge zu hoch. Ist er zu niedrig, kann es sein, dass die Summe nicht ausreicht, um die Beerdigung davon zu bezahlen. Informieren Sie sich über die Kosten, die bei einer Bestattung fällig werden, wie für den Grabstein oder den Sarg und überlegen Sie sich, ob auch Folgekosten wie die Grabpflege über die Sterbegeldversicherung mit abgedeckt sein sollen.

Die durchschnittlichen Beerdigungskosten liegen in Deutschland übrigens bei 4.500 €. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsvertrag eine garantierte Summe beinhaltet und die Leistungen nicht aus eventuell erwirtschafteten Überschüssen bezahlt werden. In diesem Fall kann es nämlich passieren, dass die Versicherungsgesellschaft in ein paar Jahren oder Jahrzehnten nicht zahlen kann, da es um die Überschüsse von Versicherungen aktuell immer schlechter bestellt ist.

 

Beachten Sie die Wartezeit

Auch die Wartezeit sollten Sie bei einer Sterbegeldversicherung beachten. So gibt es Versicherungen mit und ohne Wartezeiten. Für die ohne Wartezeit muss sich der Versicherungsanwärter in der Regel einer Gesundheitsprüfung unterziehen, sie sind meist auch etwas teurer. Für eine Versicherung mit Wartezeit gilt, dass sie günstiger sein kann und dafür die Leistung während der Wartezeit im Todesfall nur gestaffelt ausbezahlt werden kann.

Ob eine Wartezeit veranschlagt ist, hängt sowohl von der Versicherungsgesellschaft als auch vom Eintrittsalter des Versicherten ab. Sobald ein Unfalltodesschutz in den Leistungen der Versicherungsgesellschaft mit enthalten ist, entfällt die Wartezeit in der Regel. 

 

Weitere Punkte, die Sie beim Abschluss einer Sterbeversicherung beachten sollten

Ist ein Unfalltodesschutz in der Versicherung enthalten, gibt es Anbieter, die dann die doppelte Versicherungssumme auszahlen. Es kann sogar eine spezielle Zusatzsumme für den Unfalltod vereinbart werden. Allerdings kostet dieser Zusatz ebenfalls wieder extra.

Achten Sie des Weiteren unbedingt darauf, ob die Versicherung mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen zusammenarbeitet. Ist dies der Fall, sind sie an eine Firma gebunden und die Versicherungssumme wird nur an das von der Versicherung ausgewählte Bestattungsunternehmen überwiesen. Wollen Sie, dass Ihre Angehörigen sich das Unternehmen frei aussuchen können, sollten Sie bei der Wahl Ihres Tarifes unbedingt darauf achten.

Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass Sterbegeldversicherungen auch für Angehörige abgeschlossen werden können. Es muss nicht zwangsläufig die Unterschrift der versicherten Person unter dem Antrag stehen. In Fällen, in denen eine Person mit dieser Art der Versicherung nicht belastet werden soll, bietet sich dieses Vorgehen an.

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