Lukrative Alternative für Handwerker zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade Menschen, die mit körperlich schwerer Arbeit ihr tägliches Brot verdienen, können nicht selten bis zum offiziellen Rentenbeginn in ihrem Beruf arbeiten. Doch der Weg zur Rente ist oft steinig und meist mit viel Verwaltungsakt verbunden. Alleine die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Handwerker oft nicht aus, um finanziell über die Runden zu kommen. Hier finden Sie eine clevere Alternative zu dieser Versicherung!

Gerade psychische Erkrankungen führten in den letzten Jahren zunehmend zu langen Ausfällen von Arbeitnehmern bis hin zur Berufsunfähigkeit. Kein Wunder also, dass in den zurückliegenden Monaten das Thema psychische Erkrankungen wie das Burn-out-Syndrom, das längst zur Volkskrankheit zählt, in den Medien präsent waren.

Berufsunfähig durch körperliche Beeinträchtigungen

Nicht selten sind psychische Erkrankungen die Ursache für Berufsunfähigkeiten und zählen heute zu den Top-Erkrankungen in diesem Bereich. Doch leicht wird bei all der Problematik psychischer Erkrankungen übersehen, dass in vielen traditionellen Handwerksberufen noch ganz andere Risiken herrschen, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen können. So zum Beispiel hat statistisch gesehen jeder vierte Fall, der von Berufsunfähigkeit betroffen ist, seine Ursache im Bereich des Bewegungsapparates.

Körperlich schwer arbeitende Menschen sind häufig von Schädigungen der Wirbelsäule oder der Gelenke betroffen. So kann ein Lagerist beispielsweise seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn durch die dauernde Belastung seiner Wirbelsäule diese nicht mehr mitmacht. Die Folgen hiervon sind meist langwierige Behandlungen bis hin zu Umschulungen oder gar Frührenten. Genau aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeit für körperlich stark belastete Menschen ein zwingendes Muss.

Hohe Beiträge für Handwerker

Der Nachteil einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung liegt jedoch in den sehr hohen Beiträgen, die Handwerker bezahlen müssen. Diese Beiträge liegen im Regelfall weit über denen von kaufmännischen Arbeitnehmern. 

Eine lukrative Alternative zur Berufsunfähigkeit: Der Handwerker-Schutz

Viele Versicherungsgesellschaften haben sich der Problematik "Absicherung für Handwerker" angenommen und bieten hier für Handwerker bereits günstige Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung an. So bestehen solche speziellen Handwerkerabsicherungen aus mehreren Bausteinen, die individuell, je nach Bedarf, zusammengestellt werden können. Im Regelfall beinhalten sie alle eine Grundabsicherung, die den Verlust der Grundfähigkeiten

  • Sehen,
  • Sprechen,
  • Hören,
  • Gebrauch der Beine und Arme

 absichern.

Bei manchen Versicherungsgesellschaften wird zudem in der Grundabsicherung noch das Autofahren mit abgesichert.

Sollte eine oder mehrere dieser Grundfähigkeiten beeinträchtigt sein oder gar nicht mehr funktionsfähig sein, so wird sofort eine entsprechende Rente fällig.

Zu der Grundabsicherung kann der Handwerker nun, je nach Versicherungsgesellschaft, noch weitere Zusatzmodule mit abschließen, die im Regelfall noch aus einer Absicherung zum Unfallschutz sowie die Absicherung spezieller Krankheiten, bei denen durch die Versicherung einmalig Kapital zur Verfügung gestellt wird, beinhalten. 

Solche speziellen Versicherungspakete sind vor allem auf Handwerker zugeschnitten, die sich die meist sehr teure, klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können. 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Handwerkerschutz nach dem Baukastenprinzip

Neben der normalen Grundabsicherung kann der Handwerker sich nun noch für die Absicherung im Unfallbereich entscheiden bzw. diesen Baustein mit dazu abschließen. Im Regelfall hat der Handwerker bei diesem Modul die Möglichkeit, zwischen einer Unfall-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu wählen, die im Fall der Fälle eine reine monatliche Rentenzahlung vorsieht, oder aber einer reinen Unfallversicherung. 

Der Unterschied hier liegt im Leistungsfall. Während die Unfall-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung dann zum Tragen kommt, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall eintritt, deckt die reine Unfallversicherung mit einer Kapitalleistung auch den privaten Bereich mit ab. 

Wer sich als Handwerker also eine meist kostenintensive Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten kann, aber dennoch nicht darauf verzichten will, sich entsprechend abzusichern, der sollte sich nach einer solchen, speziell für handwerklich tätige Berufsgruppen zugeschnittene, Absicherung erkundigen.