Brauchen Sie eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Kleine Wesen sind verletzbar. Nicht zuletzt die Zahlen des Robert Koch Instituts belegen dies. Danach sind bei Säuglingen Unfälle die häufigste Todesursache. Kleinkinder erleiden besonders viele Verletzungen. Hier tritt über die bloße medizinische Behandlung hinaus, die Unfallversicherung ein. Hat Ihr Kind jedoch keinen Unfall, sondern wird "einfach nur" krank, nutzt die Unfallversicherung wenig. Lohnt sich eine Kinderinvaliditätsversicherung für Sie?

Invalidität – Was bedeutet das für Ihr Kind?

Durch die Presse geistern häufig Begriffe wie "Sportinvalide" oder "Invalide" im Sinne eines Kriegsversehrten. Doch taugen diese Begriffe nur wenig, um der Bedeutung von Invalidität nahezukommen. Invalide meint nämlich jedwede dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch Krankheit oder andere "Schäden".

Dementsprechend wird eine Invalidität durch Unfall durch die Unfallversicherung abgedeckt. Tritt sie jedoch durch eine schwere Krankheit auf, gehen Sie leer aus. Dabei sind, laut Statistischem Bundesamt, über 50 Prozent aller Schwerbehinderungen im Kindesalter durch Krankheiten verursacht. In diese Statistik flossen nur Behinderungen ein, die nach der Geburt entstanden sind.

Wann die Kinderinvaliditätsversicherung eintritt

In der Regel leisten die meisten Versicherer dann, wenn eine schwere Behinderung eintritt. Sie orientieren sich in der Regel an der Definition des deutschen Schwerbehinderungsrechts. Danach liegt eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor (Sozialgesetzbuch IX, § 2, Abs. 2). Jedoch fallen beispielsweise Geburtsschäden, also etwa durch verminderte Sauerstoffzufuhr infolge einer Nabelschnurumschlingung, nicht unter den Versicherungsschutz der Kinderinvaliditätsversicherung.

Ebenso ist es üblich, dass Psychosen, Neurosen und Entwicklungsstörungen ausgeschlossen werden. Ein Kind, das beispielsweise körperlich vollkommen gesund ist, aber aufgrund seiner geistigen Entwicklungsfähigkeit auch im Erwachsenenalter lediglich in der Lage ist, den Entwicklungsstand eines sechsjährigen Kindes zu erreichen, wird demnach in der Regel nicht mit einer Leistung zu rechnen haben.

Da dies bei Kindern zu den häufigsten Ursachen einer Schwerbehinderung gehört und die betroffenen Kinder in der Regel nicht in der Lage sein werden, ihr Leben selbst zu bestreiten, geschweige denn berufstätig zu sein, sind derartige Ausschlüsse schwerwiegend. Insbesondere, da häufig davon ausgegangen werden muss, dass das Kind lange Zeit, wenn nicht über sein ganzes Leben Betreuung erfahren muss.

Wie Sie die Kinderinvaliditätsversicherung vereinbaren können

Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung, sollten Sie dies so früh wie möglich tun. Bei einigen Versicherern können Sie Ihr Kind ab der sechsten Lebenswoche versichern. Ist Ihr Kind jedoch erst einmal schwer erkrankt, kann es erheblich schwerer, teurer, oder sogar unmöglich werden, einen Vertrag zu erhalten.

Dies liegt an der Risikoprüfung, die jedes Unternehmen anhand der – bitte korrekt beantworteten – Gesundheitsfragen vornimmt. Vorerkrankungen erhöhen das statistische Risiko von weiteren Erkrankungen. Deshalb fordern viele Versicherer dann Zuschläge, oder wollen Leistungsausschlüsse vereinbaren. Nutzen Sie deshalb das Invitatio-Verfahren und informieren Sie sich bei möglichst vielen Versicherern, indem Sie sich schriftliche Angebote zusenden lassen.

Auf diese Art lassen sich auch die Leistungen besser vergleichen. In der Regel müssen Sie zwischen Rentenleistung und einmaliger Versicherungssumme wählen. Nur wenige Versicherer kombinieren beide Modelle. Was für Sie günstiger ist, liegt in Ihrem Ermessen. Eine einmalige Auszahlung beschert Ihnen einen festen Betrag, mit dem Sie zu Gunsten Ihres Kindes haushalten können. Eine Rentenleistung wird eingestellt, sobald der Leistungsgrund, die Invalidität, nicht mehr vorliegt.

Die Gesamtrentenleistung ist höher als die einmalige Auszahlung, wenn die Invalidität über Jahre, Jahrzehnte, oder sogar lebenslang andauert. Bauen Sie für den schlimmsten möglichen Fall vor. Achten Sie darauf auch bei Ihrem Vergleich und überlegen Sie, ob Sie nicht einen Zuschlag zu Gunsten eines umfassenderen Versicherungsschutzes in Kauf nehmen sollten.

Die experto-Redaktion meint: Es gibt für Eltern wohl nur wenig Schlimmeres, als wenn ihre Kinder zu Pflegefällen werden. Geschieht dies durch Krankheit, etwa eine Krebserkrankung oder eine andere schwere Krankheit, können Sie froh sein, eine Kinderinvaliditätsversicherung zu haben. Ist aber gerade der Fall ausgeschlossen, der bei Ihrem Kind eintritt, hilft Ihnen die Versicherung gar nichts.