Berufsunfähigkeitsversicherung: Lückenhafte Angaben gefärden den Versicherungsschutz

Der beste Versicherungsschutz nützt nichts, wenn Versicherungsnehmer ihrer Pflicht zu richtigen und vollständigen Angaben nicht nachkommen. Das gilt nicht nur beim Abschluss eines Versicherungsvertrags, sondern ebenso auch im Schadensfall. Der nachlässige Umgang mit den erforderlichen Angaben hat im Zweifel fatale Folgen: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise kostet er nämlich den Versicherungsschutz. Mit anderen Worten: Ihre Kunden gehen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Fälle leer aus.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Vollständige Angaben sind wichtiger denn je
Das machen beispielhaft zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich. In beiden Fällen entschieden die Gerichte, dass die Versicherung nicht zahlen muss, weil der Versicherungsnehmer jeweils versäumt hatte, detaillierte Angaben zum zuletzt ausgeübten Beruf zu machen.

In beiden Fällen hatten die Versicherungsnehmer darauf vertraut, dass das Gericht ohnehin ein Gutachten zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit in Auftrag gibt. Doch die Richter machten in beiden Fällen buchstäblich „kurzen Prozess". Sie wiesen die Klage ab und lehnten es insbesondere ab, einen medizinischen Sachverständigen einzuschalten.

Begründung: Dieser kann überhaupt nur dann tätig werden, wenn der Versicherungsnehmer detailliert und nachvollziehbar dargelegt hat, wie und in welchem Umfang er berufstätig war (OLG Koblenz, Urteil vom 16. November 2007, Az.: 10 U 1729/06, LG Kassel, Urteil vom 05. Dezember 2007, Az.: 4 O 1187/05).

Praxis-Tipp
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Sie gleich zweimal ein Thema:

  1. Bestandsverträge: In Schadensfällen sind Sie für Ihre Kunden die erste Anlaufstelle. Weisen Sie Ihre Kunden deutlich darauf hin, wie wichtig es ist, (auch) zum ausgeübten Beruf detaillierte Angaben zu machen.
  2. Neugeschäft: Kaum eine andere Versicherungsart bietet so viel zusätzliches Abschlusspotenzial wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn fünf von sechs Deutschen haben bislang noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung – eine eklatante Versicherungslücke in Zeiten ständig sinkender staatlicher Leistungen. Nur wer früh einsteigt, sichert sich günstige Beiträge für den vollen Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Für Sie als Versicherungsmakler bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung die Chance, über Ihre Kunden ganz gezielt auch deren Kinder anzusprechen, die noch am Anfang ihres Berufslebens stehen oder gerade die ersten Berufsjahre absolvieren.