Diese Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie kennen!

Wer nach dem 1. Juni 1961 geboren wurde hat Pech! Für Personen dieser Altersgruppe gilt, dass vor Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung nur noch begrenzt geschützt wird. Richtwert ist das Restleistungsvermögen des Betreffenden. Im schlimmsten Fall geht es um die Existenz. Um dem vorzubeugen gilt es, durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert zu sein. Dazu sollte unbedingt privat vorgesorgt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung als Sicherung der Lebensgrundlage
Die Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeit dadurch, dass sie sich auf das komplette Erwerbsleben bezieht. Wer also seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann (etwa die Friseurin mit einer Allergie gegen bestimmte Komponenten von Haarfarbe oder der Arzt, der wegen einer Latexallergie keine Handschuhe tragen kann), aber grundsätzlich arbeitsfähig ist, der ist "nur" berufsunfähig.

Erwerbsunfähig ist hingegen derjenige, der (auch vorübergehend) gar keine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit von mehr als drei Stunden ausüben kann. Insofern ist die Erwerbsunfähigkeit eine verschärfte Berufsunfähigkeit.

Private Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Um wirklich bereits eine Leistung zu erhalten, wenn der in gesunden Tagen zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr mindestens zur Hälfte ausgeübt werden kann, ist eine private Absicherung ratsam. Absicherbar ist Berufsunfähigkeit über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist eine besondere Form der Personenversicherung und wird in der Regel mit einer Leistung in Form einer Rente vereinbart.

Diese Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte berufsunfähig wird. Hinzu können gegebenenfalls Leistungen für Kuren oder Umschulungen kommen. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit obliegt dem Versicherten. Den Leistungsantrag zu prüfen ist Aufgabe des Versicherers. Hierin ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der privaten Krankenversicherung ähnlich. Der Beitrag bemisst sich nach dem Lebensalter, dem Gesundheitszustand und dem Beruf, den der Versicherte ausübt, da darin das versicherte Risiko besteht.

Jedoch ist grundsätzlich auch die Hausfrau über die Berufsunfähigkeitsversicherung absicherbar, wenn etwa ihr Ausfall nur durch erheblichen finanziellen Aufwand wieder auszugleichen wäre. 

Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Diese versichert klassischerweise nur die Beitragszahlung für einen mitabgeschlossenen Hauptvertrag. Dies kann eine Lebens- oder eine Rentenversicherung sein. Eine Rente müsste dementsprechend zusätzlich vereinbart werden. Der Nachteil ist, dass solche kombinierten Versicherungen in der Regel teurer sind als reine Berufsunfähigkeitsversicherungen und einen entsprechend gut gefüllten Geldbeutel erfordern.

Eine manchmal kostengünstigere Alternative zur reinen Berufsunfähigkeitsversicherung könnte sein, die Berufsunfähigkeitsrente mit einer Risikolebensversicherung zu kombinieren. Sie bezahlen für die Lebensversicherung nur den Risikobeitrag. Hinzu kommt der Beitrag für die Berufsunfähigkeit.

Markus Köhler, Experte für Versicherungen empfiehlt: Oft können die Preisunterschiede zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht das Hauptkriterium für eine Entscheidung für oder gegen eine Variante sein. Kombinieren Sie die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einer Risikolebensversicherung, so hat dies den Vorteil des Todesfallschutzes. Für diese Variante sollten Sie sich insbesondere dann entscheiden, wenn Sie eine Familie haben.