Berufsunfähigkeit: Beugen Sie als Berufsanfänger vor

Vielen Berufsanfängern geht es so: Sie sind jung, dynamisch, wollen Bäume ausreißen und die Welt aus den Angeln heben. Doch das kann auch ganz plötzlich anders werden. Ein Unfall oder eine tückische Krankheit kann alle Träume zu Nichte machen. Und vom Staat erhalten Sie als Berufsanfänger nichts! Lesen Sie hier warum und, wie Sie selbst vorbeugen können und sollten.

Die Voraussetzungen für staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit und Ihre Vorteile bei privater Vorsorge
Für den Fall der Berufsunfähigkeit gibt es staatliche Vorsorge. Doch ob Sie in den Genuss der Leistungen kommen ist an Bedingungen geknüpft, die Sie als Berufsanfänger in aller Regel nicht erfüllen. Es geht hier um die Vorversicherungszeiten. Sie müssen insgesamt fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und davon während der letzten fünf Jahre insgesamt 36 Monate.

Beachten Sie, dass von dieser Regelung nicht nur Arbeitnehmer betroffen sind, sondern auch junge Beamte. Auch Sie sollten daher unbedingt privat vorsorgen und auf diese Weise neben dem grundsätzlich erlangten Versicherungsschutz von zwei Faktoren profitieren. Einerseits von ihrem niedrigen Eintrittsalter, andererseits von ihrem Gesundheitszustand.

Die Beitragskalkulation der Versicherer stellt auf die Wahrscheinlichkeit ab, mit der der Versicherungsfall statistisch eintreten wird. Diese Wahrscheinlichkeit ist im Falle der Berufsunfähigkeit dann besonders niedrig, wenn keine Krankheiten oder andere Gesundheitsschäden drohen – etwa durch Abnutzungserscheinungen.

Dementsprechend ist ein Versicherter dann besonders risikoarm, wenn er jung ist und keine Vorerkrankungen hat. Das heißt, Sie zahlen dann einen geringeren Beitrag.

Das leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht den Missstand der Schutzlosigkeit aus und verhilft Ihnen im "Schadensfall" zu einer Rente. Des Weiteren bezahlt Ihnen das Versicherungsunternehmen je nach Tarif Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Das schließt nicht nur ambulante Reha-Behandlungen sondern unter Umständen sogar Kuren ein.

Da in der Regel Rentenzahlungen ab einer Berufsunfähigkeit von 50% gewährt werden, werden auch die Auswirkungen der Lohn– und Gehaltseinbußen durch eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit abgefedert. Aber beachten Sie, dass der Versicherer, je höher die vertraglich vereinbarte Leistung ist, umso mehr daran interessiert ist, die Leistungspflicht zu vermeiden.

Deshalb empfiehlt es sich, das Risiko auf mehrere Versicherer zu verteilen und lieber 2 – 3 Verträge mit geringer Leistung abzuschließen als 1 "großen" Vertrag.