Baufinanzierung: Sondertilgungsrecht einbauen oder nicht?

In einen Darlehensvertrag zur Baufinanzierung ein Sondertilgungsrecht einzubauen ist durchaus sinnvoll. Dennoch gibt es auch Umstände, die dagegen sprechen. Grundsätzlich verkürzt sich durch Sondertilgungen aber die Laufzeit, was Ihnen eine Menge Geld aufgrund der Zinsen ersparen kann.

Wenn Sie sich für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie entschieden haben, geht der erste Schritt meistens zur Bank. Sie informieren sich über Kredite, vergleichen verschiedene Angebote und versuchen, das für Sie beste zu finden. Attraktiv sowohl für Sie als auch für die Bank ist die Möglichkeit für Sondertilgungen.

Für Sie sind Sondertilgungen attraktiv, da Sie so außerhalb der Reihe eine bestimmte Summe auf einen Schlag tilgen können und sich so die Zinslast Ihres Kredits reduziert. Für die Bank sind Sondertilgungen attraktiv, da Baufinanzierungsnehmer immer älter werden und die Gefahr besteht, dass Tilgungen bis in den finanzschwächeren Ruhestand reichen und das Geld dann möglicherweise nicht mehr aufgebracht werden kann.

Sondertilgungen in Höhe von 5 % sind bei Baufinanzierungen mittlerweile üblich

Der Stichtag für Sonderzahlungen ist in der Regel immer zum Ende eines Jahres. Wird der Tag verpasst, ist das Sondertilgungsrecht für das vergangene Jahr verloren und es muss wieder ein Jahr gewartet werden. Meistens erlauben Banken Sondertilgungen in Höhe von 5 %. Einige ermöglichen Ihren Darlehensnehmern sogar 10 %. Noch höhere Tilgungen außerhalb der Reihe sind für die Banken nicht attraktiv, da das Zinsniveau dann zu niedrig wird.

Wichtig ist, dass Sondertilgungen bereits von vorneherein im Darlehensvertrag festgehalten werden. Nur dann  haben Sie auch tatsächlich das Recht, einen Teil Ihrer Kreditsumme auf einen Schlag zu tilgen. Gründe dafür können eine hohe Bonuszahlung im Job, eine Erbschaft oder die Auszahlung eines Sparvertrags sein, der Ihnen ermöglicht eine größere Summe auf einmal auszugeben.

Vereinbaren Sie wenn möglich immer ein Sondertilgungsrecht im Darlehensvertrag

Teilweise erheben die Banken einen zusätzlichen Zinsaufschlag wenn Sondertilgungen vereinbart werden. Damit wollen sie sich vor zu hohen Ausfällen schützen. Ein Recht für Sondertilgungen in Höhe von 5 % gehört bei den meisten Anbietern von Baufinanzierungen aber mittlerweile zuschlagsfrei zum Standard.

Eine einmalig geplante, höhere Sondertilgung noch während der Zinsbindungsfrist zu vereinbaren lohnt in der Regel meistens nicht. Der Zinsaufschlag ist für dieses einmalige Recht zu hoch.

Tilgen ist günstiger als sparen

Nur wenige Darlehensnehmer nehmen eine Sondertilgung wahr, da ihnen meist die Mittel fehlen. Wissen Sie aber schon bei Vertragsabschluss, dass in den nächsten Jahren ein Sparvertrag oder eine Lebensversicherung auslaufen, sollten sie das Recht zur Sondertilgung unbedingt mit in Ihren Vertrag aufnehmen, da Sie so die Laufzeit Ihres Darlehens erheblich verkürzen können.

Zusätzliches Geld, das Sie in den nächsten Jahren erwarten, sollten Sie in jedem Fall für eine Sondertilgung einplanen. Lassen Sie es nur auf einem Spar- oder Tagesgeldkonto liegen, lohnt sich das in Anbetracht des niedrigen Zinsniveaus nicht,  da die Kreditzinsen höher sind als die Sparzinsen, die Sie erhalten.

Niedrigere Vorfälligkeitsentschädigung bei geleisteten Sondertilgungen im Falle einer vorzeitigen Kündigung

Falls Sie Ihre Baufinanzierung vorzeitig beenden, sind Sondertilgungsrechte ebenfalls hilfreich. Da die Bank für eine frühzeitig beendete Baufinanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, kann diese aufgrund von Sondertilgungen geringer ausfallen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen Banken, da ihnen bei zu früh beendeten Krediten Zinsen entgehen, mit denen sie eigentlich gerechnet haben.

Entscheiden Sie sich für eine Sondertilgung nur, weil Sie mit größeren Geldzuflüssen in den nächsten Jahren rechnen, dann kann es günstiger sein, eine kürzere Zinsbindungsfrist zu vereinbaren und die Baufinanzierung lieber auf diese Auszahlung abzustimmen. Auf diese Weise können Sie Zinsen sparen, da kürzere Darlehen häufig günstiger sind.

Nach zehn Jahren läuft Ihre Baufinanzierung eh aus

Wenn Sie darüber nachdenken sich Sonderkündigungsrechte zu erkaufen: Bedenken Sie dass Sie Ihr Darlehen nach zehn Jahren eh gesetzlich kündigen können, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Sie können Ihr Darlehen dann komplett oder zum Teil abbezahlen, was im Darlehensvertrag nicht extra festgehalten sein muss. Einzig die Kündigungsfrist von sechs Monaten sollten Sie beachten.

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