Werkstatt-Bindung: Bei Neuwagen kann das riskant sein

Viele Kfz-Versicherer machen ein verlockend klingendes Angebot: Beim Kaskoschutz können Kunden bis zu 20 Prozent sparen, wenn sie eine sogenannte Werkstatt-Bindung akzeptieren. Nach einem Unfall entscheidet dann der Versicherer, wo repariert wird. Vor allem bei einem finanzierten Neuwagen kann das riskant sein.

Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen decken Risiken wie Glasbruch, Wildschäden, Elementarschäden, Diebstahl und Brand ab. Bei der Vollkasko sind zusätzlich selbst verschuldete Schäden gedeckt, etwa bei Fahrfehlern. Darüber hinaus ist Vandalismus (z. B. zerkratzter Lack) mitversichert. Bei Neuwagen auf Kredit verlangen die Banken fast immer eine Vollkasko-Versicherung. Denn der Wert des Autos stellt die Sicherheit für den Kredit dar.

Eine Sparmöglichkeit, um die Kosten beim Kasko-Schutz zu drücken: die Werkstatt-Bindung. Hat der Kunde einen Unfall verursacht, so meldet er den Schaden seiner Versicherung, die sich um die Reparatur kümmert und eine mit ihr kooperierende Wertstatt einschaltet. Bei herkömmlichen Kaskopolicen entscheidet der Kunde, wo die Reparatur durchgeführt werden soll – in der Regel sucht er eine Werkstatt des Herstellers in seiner Nähe auf.

Mit den kooperierenden Werkstätten haben die Kfz-Versicherer Großkunden-Preise ausgehandelt, so dass die Reparatur für sie günstiger kommt. Einen Teil der Ersparnis geben die Kfz-Versicherer über günstigere Prämien an die Versicherungsnehmer weiter.

Kritiker sehen bei der Werkstatt-Bindung zwei Gefahren, insbesondere für Neuwagen-Käufer

Hersteller-Garantie: Neben der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers bekommen Neuwagen-Käufer freiwillige Garantiezusagen des Herstellers, sei es für den Unterboden, für den Lack oder für die Mobilität – bei Pannen wird dem Kunden schnell geholfen. Die Garantien sind meist auf zwei bis fünf Jahre begrenzt und an Bedingungen geknüpft, etwa die regelmäßige Wartung laut Checkheft. Diese Garantie-Ansprüche könnten in Gefahr geraten – so Kritiker.

Die Versicherer halten dagegen, es würden nur Original-Ersatzteile eingebaut und bei Unfallschäden dürfe die Garantie nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Reparatur ausschließlich in einer Markenwerkstatt erfolge.  Gibt der Kfz-Versicherer die Zusage, im Fall von eventuellen Streitereien mit dem Hersteller für Garantieausfälle aufzukommen, ist der Kunde im Prinzip aus dem Schneider.

Bleibt aber noch das Stichwort Kulanz. Wenn z. B. ein Defekt kurz nach Ablauf der Garantiezeit auftaucht, sind Hersteller mitunter zu einer kostenlosen Kulanz-Reparatur bereit. Ob sie das bei einem "Fremdgeher" genauso sehen, darf bezweifelt werden.

Finanzierungs-Verträge: Etwa zwei Drittel aller neu zugelassenen Wagen in Deutschland sind finanziert, entweder über einen Autobank- oder Hausbankkredit oder per Leasing. In Finanzierungsverträgen ist meist eindeutig geregelt, dass Inspektionen oder Reparaturen nur in vom Hersteller autorisierten Kfz-Betrieben gemacht werden dürfen. Der Grund ist klar: Der Kreditgeber will vermeiden, dass wegen Billigreparaturen in einer Hinterhofklitsche der Wert des Wagens fällt, also der Wert der Sicherheit.

Wird gegen diese Vertragsvorschrift wegen der Werkstatt-Bindung im Versicherungsvertrag verstoßen, droht die fristlose Kündigung der Finanzierung. Ein solcher Konflikt ließe sich nur vermeiden, wenn im Finanzierungsvertrag eine Ausnahmeklausel eingefügt würde, etwa dass auch vom Kfz-Versicherer empfohlene Werkstätten akzeptiert werden.