Saisonkennzeichen bieten geldwerte Vorteile

Fahren Sie bei Herbststürmen Motorrad? Campen Sie im Winter? Manche Dinge kann man nur zu bestimmten Jahreszeiten tun, manche Fahrzeuge nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen. Für die Zeiträume, in denen Sie die Fahrzeuge ohnehin stilllegen, können Sie sich die Versicherungsbeiträge sparen.

Was sind Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind vorgesehen für Fahrzeuge, die etwa im Sommer gefahren werden, im Winter jedoch nur in der Garage stehen – also für Fahrzeuge, die nur in einem Teil des Jahres gebraucht werden. Klassischerweise geht es dabei um Fahrzeuge wie Motorräder, Wohnmobile und Cabriolets.

Nach § 9, Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Saisonkennzeichen auf Antrag zugeteilt. Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, wo Sie auch die erforderlichen Unterlagen vorlegen – Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraumes, gegebenenfalls Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein oder Bescheinigung über eine Stilllegung, Bescheinigung von Abgas – und Hauptuntersuchung und bisherige Kennzeichen.

Was Sie bei Saisonkennzeichen beachten müssen

Haben Sie dann ein Saisonkennzeichen erhalten, so darf das Fahrzeug nur zu den, am Kennzeichen ersichtlichen, Zeiten betrieben werden (mindestens zwei Monate). Es muss aber nicht wieder abgemeldet werden.

Versicherungsprämien und Kfz-Steuer müssen anteilig für den Zeitraum gezahlt werden, in dem das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird. Der Versicherungsbeitrag wird anhand des normalen Jahresbeitrags berechnet, für den die üblichen Berechnungs- und Nachlasskriterien gelten. So fließen in die Höhe des Beitrags sowohl die berechtigten Fahrer, als auch der Standort, oder der Beruf des Fahrers ein.

Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb der Saison nutzen, riskieren Sie nicht nur eine Geldbuße, sondern auch Ihren Versicherungsschutz. Während dieser Zeit muss das Fahrzeug auf einem umfriedeten Stellplatz stehen. Ein einfacher Parkplatz reicht nicht aus.

Eine Garage oder ein abgeschlossener Hofraum etwa sollte dementsprechend für das Fahrzeug zur Verfügung stehen. Halten Sie sich daran, so bleibt Ihnen Ihr Versicherungsschutz für Haftpflicht– und Teilkaskoversicherung während der Stilllegungszeiten beitragsfrei erhalten.

Fazit der experto-Redaktion: Während der Stilllegungszeiten eines nur monatsweise genutzten Fahrzeugs können Sie Geld sparen, wenn Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Dieses erlaubt nur die Nutzung in der Saison, so dass das Fahrzeug ansonsten eingefriedet stehen muss und Sie von den Vorteilen auch nur dann profitieren können. Dementsprechend sollten Sie darauf achten, auch einen entsprechenden Stellplatz zur Verfügung zu haben. Ein einfaches Abstellen am Straßenrand reicht nicht aus.