Mietwagen im Ausland – mit der „Mallorca-Police“ sorgen Sie vor

Ein gerne genutztes Extra am Urlaubsort ist der Leihwagen. Dank moderner Kommunikationsmittel ist dieser auch oft problemlos vom Heimatort aus zu buchen – und die dazugehörige Versicherung gleich mit. Achten Sie jedoch auf die Höhe der Deckungssumme und sorgen Sie gegebenenfalls durch eine eigene Versicherung, die sogenannten Mallorca-Police vor.

Was leistet die Mallorca-Police?

Die Kfz-Haftpflichtversicherungen sind bei Mietwagen, die Sie im Ausland nutzen, Bestandteil des Leihvertrages. Jedoch richten sich diese nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften, auch in Bezug auf die Höhe der Deckungssumme. Und so kommt es, dass Sie nicht selten nur mit der Mindestversicherungssumme versichert sind. Diese Gefahr ist außerhalb der europäischen Union besonders hoch.

Bei einem Schaden, dessen Höhe diese Mindestdeckungssumme überschreitet, kann der Urlaub also wesentlich teurer werden als geplant, da Sie den Teil der Schadenssumme, um den sie die Deckungssumme übersteigt, selbst tragen müssen. Mit der sogenannten Mallorca-Police erhöhen Sie die Versicherungssumme und beugen so unangenehmen Überraschungen vor. Da der nachträgliche Abschluss am Urlaubsort meist schwer möglich ist, sollten Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsantritt über Ihren Versicherungsschutz informieren.

Wer benötigt eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist üblicherweise eine Zusatzversicherung, die zu einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Ihr Zweck ist es, Lücken im bestehenden Versicherungsschutz zu schließen. Viele, aber eben bei weitem nicht alle Versicherer, schließen den Versicherungsschutz der Mallorca-Police in ihre Standardtarife ein (erweiterter Versicherungsschutz). Verfügen Sie über eine solche Versicherung, können Sie auf die Zusatzversicherung verzichten.

Reisen Sie ins außereuropäische Ausland, so sollten Sie besonders darauf achten, ob Ihre vorhandene Police weltweiten Versicherungsschutz beinhaltet (Traveller-Police). Inner- und außereuropäischen Versicherungsschutz weisen Sie durch die "Grüne Karte" nach. Diese stellt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer aus und sie muss von Ihnen unterschrieben werden, damit sie gültig ist. Zwar ist sie in den meisten EU-Ländern nicht mehr erforderlich, doch bestehen gerade in den neuen Mitgliedsstaaten und in Südeuropa Polizisten bei Unfällen oft auf die Vorlage der Grünen Karte.

Fazit: Nichts ist ärgerlicher, als wenn der Urlaub durch unnötige Kosten vergällt wird. Zu einer guten Urlaubsvorbereitung gehört immer auch der Versicherungsschutz und wenn Sie planen im Ausland einen Mietwagen zu nutzen, immer auch der ausreichende Schutz aus Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die beste Vorsorge beginnt damit, dass Sie sich informieren, wie weit Ihr Versicherungsschutz trägt.