Für die Vereins-Internetpräsenz ist ein Impressum Pflicht

Das Impressum darf, gesetzesbedingt, bei der Erstellung einer Vereins-Internetseite, nicht vergessen werden. Beachten Sie das vor Inbetriebnahme Ihrer Webseite unbedingt. Allgemeine Rechtsgrundsätze sind im Vereinsrecht bindend.

Die Impressumspflicht im Internet gestaltet sich nach der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 6 Teledienste-Gesetz. Die Angaben, die Sie im Impressum machen müssen, richten sich nach der Zielsetzung Ihrer Vereins-Homepage. Dabei kommt es darauf an ob Sie für Ihre Vereinswerbung eine reine Informationsseite, eine eCommerceseite mit Internetshop oder eine redaktionelle Informationsseite betreiben wollen. In der Praxis sind es oft Mischformen der genannten Unterscheidungen.

Was gehört in das Impressum Ihrer Vereins-Internetseite:

  1. Name, Anschrift des Vereins
  2. Telefon, Telefax, E-mail-Adresse des Vereins
  3. Behördliche Zulassung, Name der Aufsichtsbehörde, wenn Ihr Verein geschäftliche Aktivitäten durchführt
  4. Vereinsregister, Registriernummer des Vereins
  5. Geschäftsregister, Registriernummer, wenn Ihr Verein geschäftlich wirkt
  6. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes, wenn Ihr Verein davon betroffen ist
  7. Achten Sie darauf, das per Link von jeder Ihrer einzelnen Internetseiten auf das Impressum zugegriffen werden kann. Der Link muss gut sichtbar sein.       

Disclaimer (Verzichtserklärungen, Haftungsausschlüsse), Haftungsbeschränkungen und Hinweise auf das Urheberrecht können dem Impressum angehängt werden. Diese Erklärungen machen aber nur Sinn, wenn Sie sich mit Ihrer Homepage unbedingt an die entsprechenden Gesetze halten. Nutzen Sie auf keinen Fall ungenehmigte, fremde Inhalte für die Ausgestaltung, Ihrer der Vereinswerbung dienenden, Internetpräsenz. Sie können in des Teufels Küche kommen.

Saftige Geldstrafen und im Extremfall Strafverfolgungsakte können das ohnehin schmale Budget und das Ansehen Ihrer Gruppierung auf das Schmerzlichste belasten. Das Vereinsrecht hat hier keine helfende Zuständigkeit.  

Was Sie noch beachten sollten: Kontrollieren Sie regelmäßig die öffentlichen Foren Ihrer Vereins-Webseite. Ihr Verein und Sie sind auch für die Fremdveröffentlichungen darin verantwortlich. Ein Verweisen auf Dritte als Urheber nützt Ihnen im Streitfall gar nichts.