Welche Schritte sind vor der Vereinsgründung zu beachten?

Etwa 600.000 Vereine stehen derzeit im deutschen Vereinsregister. Zum eigenen Verein ist es ein relativ leichter Weg, dank der Gesetzgebung. Doch es gibt auch hier einiges zu beachten, wie Sie im folgenden Expertenbeitrag erfahren werden.

Im Grunde kann jede Gruppe mit den gleichen Interessen einen Verein gründen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich hierbei um Freizeitsportler handelt oder ob eine Initiative dahinter steht. Jedoch ist auch hier zu beachten, dass mindestens sieben Personen ein Gründungsprotokoll
unterzeichnen müssen. Es bedarf allerdings nur 3 Mitglieder um als Verein beschlussfähig zu bleiben.

Wichtiges für die Vereinsgründung

Jeder Verein benötigt eine Satzung. Diese sollte schon im Vorfeld, also spätestens bei der Vereinsgründungvorliegen. Eine Vorlage reicht in diesem Fall zunächst aus. Die Zulässigkeit der Satzung kann man beim örtlichen Amtsgericht mit Hilfe eines Rechtspflegers prüfen lassen.

Das Ziel des Vereins

Weiter ist es durchaus schon bei der Vereinsgründung zu wissen, welche Ziele der Verein verfolgt. Hier tritt beispielsweise die Gemeinnützigkeit auf den Schirm. Wenn der Verein gemeinnützig anerkannt werden soll, müssen die Formulierungen aus dem Muster der Steuersatzung übernommen werden. Beim örtlich zuständigen Finanzamt erhält man dann grünes Licht für die Vereinsgründung.

Einladungen und Gründungsversammlung

Die Geburt eines Vereines macht eine Gründungsversammlung unabdingbar. Hierfür sollten unbedingt Einladungen an die zukünftigen Mitglieder versendet werden. Wichtig ist hier auch zu beachten, dass der amtsgerichtlich abgenommene Satzungsentwurf beiliegt. Für die Gründungsversammlung sollte ein so genanntes Gründungsprotokoll vorbereitet werden. Dieses beinhaltet einen Ablaufplan nach welchem die Versammlung durchgeführt wird.

Wie erwähnt, müssen bei dieser Versammlung mindestens 7 Personen anwesend sein. Um dies schriftlich festzuhalten ist eine Anwesenheitsliste mit den jeweiligen Namen und Anschriften und Unterschriften vorteilhaft. Ein wichtiger Punkt auf dem Ablaufplan ist auch die Besprechung des Entwurfes der Satzung. Etwaige Änderungen können handschriftlich eingetragen werden. Wenn die Satzung dann verabschiedet wurde, also die Mehrheit oder besser noch alle Vereinsmitglieder mit ihr einversanden sind, ist der Verein gegründet. 

Abschließende Schritte im Anschluss

Die Satzungsurschrift muss im Anschluss von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Das Gründungsprotokoll dient als Urkunde über die Vereinsgründung, mit welchem sich die gewählten Vorstandsmitglieder zum Notar bewegen und die Eintragung in das Vereinsregister beantragen. Dem Notar wird die verabschiedete endgültige Satzung zur Verfügung gestellt. Diese Satzung wird ebenfalls an das Finanzamt gesendet und die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt.

Wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen wurde, ist die Vereinsgründung komplett abgeschlossen und es darf der Zusatz e. V. für "eingetragener Verein" geführt werden.