Keiner will Kassenprüfer sein – und nun?

Mit der Zeit der Jahreshauptversammlungen stehen Vereine häufig vor dem Problem den Vorstand über die Vorjahrestätigkeiten zu beurteilen und zu entlasten. In der Regel wird diese Entlastungsentscheidung von einem Kassenprüfer vorbereitet.

Obwohl im Gesetz die Funktion des Kassenprüfers nicht offiziell vorgesehen ist, so ist es doch eine verantwortungsvolle Position, die nicht immer leicht zu besetzen ist.

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Die verantwortliche Person für die Kassenprüfung

In fast allen Vereinsatzungen gibt es einen Passus über die Bestellung von Kassenprüfern enthalten, denn auch wenn es keine gesetzlichen Regelungen gibt, müssen die Prüfungsaufträge der Mitgliederversammlung klar geregelt werden. In der Regel bestimmt die Mitgliederversammlung mindestens einmal im Jahr mittels Wahl die zuständige Person. Allerdings kann es manchmal recht schwierig werden, die passende Person zur Wahl aufzustellen.

Schließlich möchte nicht jedes Vereinsmitglied einen solch wichtigen Posten übernehmen. Grundsätzlich kann vom Verein jeder mit der Aufgabe des Kassenprüfers betraut werden, selbst Nichtmitglieder können in die engere Wahl kommen. Mit einer Ausnahme allerdings. Da der Kassenprüfer die Geschäfte und Vermögensverwaltung des Vorstandes überprüfen soll, können Vorstandsmitglieder natürlich nicht nominiert werden.

Verantwortungsvolle Aufgabe des Kassenprüfers

Häufig scheuen sich Vereinsmitglieder als Kassenprüfer zur Verfügung zu stehen, da sich der Verantwortliche nicht immer nur Freunde macht. Schließlich liegt die Hauptaufgabe, wie der Name des Postens bereits vermuten lässt, darin die Kasse und die Finanzen des Vereins zu überprüfen.

Es muss geklärt werden, ob der Vorstand die vorhandenen Mittel wirtschaftlich eingesetzt hat und alle Ausgaben auch sachlich richtig sind sowie mit dem verabschiedeten Haushaltsplan übereinstimmen. Da eine Überprüfung der Kassen- und Vermögensbestände auch die ordnungsgemäße Verbuchung der Mitgliedsbeiträge beinhaltet, kann es insbesondere in kleineren Vereinen selbstverständlich auch einmal böses Blut geben.

Kassenprüfer – kein Alleinverantwortlicher

Tatsächlich sind die Kassenprüfer für die Entlastung des Vorstandes selbst nicht zuständig. Ebenso wenig wie für die Richtigkeit der Kassenführung. Kassenprüfer bereiten mit dem Prüfbericht einzig den Weg für die Entscheidung der Mitgliederversammlung. Allerdings muss sich die Mitgliederversammlung nicht auf die Empfehlungen des Kassenprüfers stützen. So kann durchaus der Vorstand auch entlastet werden, wenn der kein Kassenprüfungsbericht vorliegt oder der Verantwortliche davon abrät.

Ebenso ist es möglich, dass die Mitgliederversammlung die Entlastung des
Vorstandes ablehnt, obwohl der Prüfer eine Entlastung befürwortet. Zwar
stellt die Entlastung des Vorstandes einen rechtlich wichtigen Vorgang
dar, mit dem der Verein gegenüber den Vorstandsmitgliedern auf
eventuelle Schadensersatzansprüche verzichtet, doch ist diese nicht
unbedingt vom Kassenprüfungsbericht abhängig.

Wenn sich also niemand
finden lässt, der als Kassenprüfer eingesetzt werden kann, so gibt es
zumindest rechtlich keine Probleme.