Gute Vereins- und Clubnamen finden

Der Vereinsname ist eines der bedeutendsten Merkmale eines Vereins, aber nicht alles ist erlaubt. Damit Sie nichts falsch machen, zeigen wir Ihnen, worauf es bei der Namenswahl für Vereine und Clubs ankommt.

Vereinsnamen können prachtvoll klingen oder auch einfach praktisch sein. Sie können modern sein oder tief traditionell geprägt. Willkür ist aber absolut fehl am Platze, wenn es um die Auswahl des richtigen Vereinsnamens geht.

Der Name kann unter anderem über die Gemeinnützigkeit entscheiden. Für Mitglieder oder die, die es werden wollen ist der Vereinsname in der Regel auch die erste offizielle äußerliche Darstellung des Vereines. Also gilt auch darüber nachzudenken, ob man es eventuell schaffen kann, dem Vereinsnamen direkt eine Botschaft mitzugeben.

Wenn wir über einen "FC" sprechen, denken wir sofort an einem Fußballclub. In die gleiche Richtung geht zum Beispiel auch der Ausdruck "Ballspielverein". Der Bezug zu dem, was der Verein und dessen Mitglieder tun, wird sofort klar. Das ist die Botschaft, die Sie auf jeden Fall versuchen sollten mit in den Vereinsnamen zu integrieren. Der Vereinsname ist Ihr erstes Marketinginstrument.

Was ist nun aber erlaubt oder nicht? Einen allgemeinen Überblick und Leitfaden möchte ich Ihnen an die Hand geben:

  1. Namenswahrheit
    Der Vereinsname darf auf gar keinen Fall irreführend sein. Des Weiteren darf er nichts enthalten, was Anlass zur Täuschung über Art, Größe, Alter und die sonstigen wesentlichen Verhältnisse des Vereins geben kann. Insbesondere der Vereinszweck ist in diesem Zusammenhang zu beachten.
  2. Abkürzungen
    Es dürfen keine Abkürzungen verwendet werden, die irreführend sind. Hier liegt der Fokus auf mögliche Verwechslungen mit Unternehmen, anderen Organisationen und Markennamen. Gleichwohl dürfen Abkürzungen verwendet werden.
  3. Verband, Fachverband, Bundesverband etc.
    Ein Verein kann auch ein Verband sein. Wenn dieses Konstrukt zu erkennen ist, sollte es mit der Namensgebung in Verbindung mit dem Wort Verband kein Problem darstellen. Agiert ein Bundesverband jedoch nicht bundesweit, sondern hat das Kürzel im Namen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, ist dies nicht zulässig.
  4. Deutsch
    Ähnlich wie bei Punkt 3 darf das Wort "deutsch" nur auftauchen, wenn wirklich eine nationale deutschlandweite Struktur und Tätigkeit des Vereins zu erkennen ist.
  5. Jahreszahl
    Hier gilt: Ehrlich wert am längsten. Es ist zwar nicht zwingend notwendig, dass eine Jahreszahl auch tatsächlich das Gründungsjahr darstellt. Wenn aber Jahreszahlen im Vereinsnamen verwendet werden, die dem Verein Vorteile gegenüber anderen Vereinen einbringt, weil beispielsweise ein Verein mit "1899" wirbt, obwohl 1989 gegründet, kann man davon ausgehen dass dieser Verein ein besseres Standing in der Gesellschaft hätte als ein Verein mit gleichem Zweck und Tätigkeit, der sein jüngeres Gründungsdatum im Namen trägt. Dies ist irreführend und würde wohl vom Amtsgericht bemängelt werden.
  6. Regionaler Bezug
    Wenn ein Verein eine Region, Stadt oder Stadtteil im Namen trägt, muss dies auch wirklich zutreffen.

Tatsächlich es so, dass es oftmals auf den Beamten bei Amtsgericht ankommt, der Ihren Antrag bearbeitet. Bevor Sie einen Namen aussuchen, können Sie sich auch vorher beim Amtsgericht erkundigen, ob der Name oder ein ähnlicher Name schon existieren. Beachten Sie aber dabei, dass das Amtsgericht nur das Vereinsregister in Ihrem Amtsgebiet hat.