Gründung und Organisation einer gGmbH: Das sollten Sie beachten

Gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen sind nicht zwangsläufig an die Organisationsform eines eingetragenen Vereins gebunden, um ihren Zweck zu erfüllen, Steuern zu sparen und Spenden erhalten zu dürfen. Neben der Gründung eines Vereins besteht auch die Möglichkeit, eine gGmbH, eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ins Leben zu rufen.

Daneben stehen auch noch die eingetragene Genossenschaft (e. G.) sowie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR bzw. BGB-Gesellschaft) zur Auswahl. Gegenüber einem eingetragenen Verein bietet die gGmbH auch gemeinnützigen Organisationen einige Vorteile.

Welche Vorteile hat die gemeinnützige GmbH gegenüber einem eingetragenen Verein?

Bei einer gGmbH handelt es sich aus gesellschaftsrechtlicher Sicht um eine klassische GmbH, die – ebenso wie jede andere GmbH auch – über ein Stammkapital verfügt und im Handelsregister eingetragen ist. Im Gegensatz zur klassischen GmbH ist die gGmbH jedoch als gemeinnützig anerkannt und genießt daher einige Sonderrechte. So muss eine gGmbH etwa keine Gewerbe-, Umsatz- oder Körperschaftssteuer zahlen, zudem ist sie berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und dafür eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.

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Im Gegensatz zu einem eingetragenen Verein ist die gGmbH auf Wirtschaftlichkeit ausgelegt und darf demzufolge auch Gewinne erzielen. Diese jedoch müssen dem gemeinnützigen Zweck zugeführt und dürfen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die gGmbH – bedingt durch die Eintragung ins Handelsregister – Kredite beantragen, Aufträge annehmen und auch Handel betreiben kann – ganz, wie es sich für ein Wirtschaftsunternehmen geziemt.

Zudem erlaubt die Struktur der gGmbH ein wesentlich effizienteres Management, da ein Geschäftsführer eingestellt werden muss. Die Gesellschafter entscheiden über die Belange der gGmbH und nicht – wie in einem Verein – alle Mitglieder desselben.

Wie erfolgt die Gründung einer gGmbH?

Die Gründung einer gGmbH erfolgt ganz ähnlich wie die Gründung einer GmbH, nur mit dem Unterschied, dass das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Unternehmens anerkennen muss. Diese Anerkennung erfolgt durch den Abgleich des Gesellschaftervertrages mit den festgeschriebenen Bedingungen zur Anerkenntnis einer Gemeinnützigkeit. Bei der gGmbH gilt es zu bedenken, dass für ihre Gründung ein Startkapital von mindestens 25.000 EUR aufgebracht und eingezahlt werden muss.

Anderenfalls besteht jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte "Mini-GmbH" ins Leben zu rufen, für deren Start lediglich ein Startkapital von mindestens einem Euro vorhanden sein muss. Eine solche GmbH trägt den Zusatz UG (haftungsbeschränkt). Ansonsten sollte die Gründung der gGmbH in folgenden Schritten erfolgen:

  1. Beauftragung eines fachlich versierten Notars.
  2. Bestimmung der Gründungsgesellschafter (mind. 1) und des Gründungskapitals (Stammeinlage).
  3. Erarbeitung des Gesellschaftsplanes.
  4. Erarbeitung des Wirtschaftsplanes.
  5. Prüfung der Organe wie Aufsichts- und Beiräte.
  6. Beantragung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt – dies
    sollte unbedingt vor der eigentlichen Gründung erfolgen, da die
    Notarkosten sonst mehrfach anfallen können.
  7. Bestellung eines Geschäftsführers.
  8. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.
  9. Eintragung ins Handelsregister.

Tipps

Bei der Gründung einer gGmbH sollte man sich möglichst fachkundige Hilfe ins Boot holen, die den gesamten Prozess von Anfang bis Ende begleitet. Mögliche Ansprechpartner sind etwa ein Notar oder ein entsprechend qualifizierter Unternehmensberater.