Tausch- oder Kompensationsgeschäfte sind in der üblicherweise geldregierten Wirtschaft nicht unbekannt. Im anglisierten, internationalen Sprachgebrauch werden diese Geschäfte Barter Clearing, kurz Bartering (Tauschhandel) genannt. Dem Klang und der vorschnellen Deutung des Ausdrucks nach soll aber kein am Geschäft Beteiligter "rasiert", d. h. benachteiligt werden. Im Gegenteil: Sponsor und Verein können mit dem Austausch von Sach- und ideellen Leistungen voneinander profitieren.
Befassen Sie sich vor der ersten Kontaktaufnahme mit dem Profil des anzusprechenden und möglichen Sponsors. Mit welchen spezifischen Möglichkeiten kann die Firma Ihrem Verein mit Sachmitteln behilflich sein? Welche für den Sponsor reizvollen Aktivitäten und Möglichkeiten kann Ihre Gemeinschaft anbieten?
Sie als Verein können die Sachleistungen Ihres Sponsors mit kommunikativen Leistungen kompensieren:
- Anzeigenschaltung
- Sichtwerbung
- Lautsprecherdurchsagen
- Trikotwerbung
Weiter können Sie mit dem Know-how Ihrer Gemeinschaft Aktivitäten des Sponsors durchführen oder unterstützen:
- Sportfeste
- Betriebsfeste
- Kulturveranstaltungen
- Fahrten, Wanderungen
Positiv entscheidend steht bei einer Einigung zwischen Sponsor und Verein auf der Habenseite:
- Der Sponsor erspart sich bei einer Tauschvereinbarung die Zahlung von Geld.
- Der Verein erlangt durch die Bereitstellung von Sachleistungen des Sponsors den erstrebten geldwerten Vorteil.
Wenn Ihr Verein eine Berechtigung zum Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen besitzt, können Sie das Engagement Ihres Sponsors mit entsprechenden Sachzuwendungsbescheinigungen vergelten.
Um aber nicht in das berühmte Fettnäpfchen zu treten, sollten Sie vor einem Bartering professionelle und zuverlässige Erkundigungen einholen, wie Ihre geplanten Tauschgeschäfte steuerlich zu behandeln und zu erfassen sind.