Stimmrecht und Mitgliedsbeiträge im Förderverein

Für Ihren Förderverein brauchen Sie Regeln wie für einen normalen Verein. Da sich der Sinn und Zweck einer fördernden Gruppierung von einer Aktivitäten-orientierten Gemeinschaft unterscheiden, werden unter anderem in der Satzung Unterscheidungsmöglichkeiten im Stimmrecht und bei den Mitgliedsbeiträgen festgeschrieben.

Hauptaufgabe eines Fördervereins ist es, gesellschaftsnützliche Gemeinschaften oder Projekte materiell zu unterstützen. Das Aquirieren der materiellen oder sachbezogenen Spenden obliegt den verpflichteten Mitgliedern der Fördergruppierung. Die anzusprechenden Sponsoren möchten Gutes tun, aber selten in der Integration mit dem rechtlichen und organisatorischen "Kram", mit dem sich ein Verein nun mal beschäftigen muss. Wie integrieren Sie potentielle Unterstützer ohne organisatorische Zwänge in Ihre beabsichtigte Förderung?

Da Ihr Förderverein erstrangig mit materiellen Werten zu tun hat, muss er allgemein- und vereinsrechtlich offiziell angemeldet sein. Und wie in einem normalen Verein, regelt in einem Förderverein die Satzung die Handlungsweisen der Gruppierung.

Um Unterstützer Ihrer Förderabsichten nicht ungewollt in ein Organisationsschema zu pressen und dadurch vielleicht abzuschrecken, können Sie die Regularien Ihres Fördervereins sponsorenfreundlich anpassen.   

Regeln Sie in der Satzung die Mitgliedschaft in einem Förderverein:

  • Alle Personen, die sich in ihrem Engagement dem Vereinszweck und den Regularien des Fördervereins unterwerfen sind Vollmitglieder mit allen Rechten und Pflichten.
  • Personen oder Institutionen, die den Förderverein materiell regelmäßig oder unregelmäßig unterstützen wollen, ohne eine direkte Mitarbeit in der Vereinsorganisation, sind fördernde Mitglieder mit der (einzigen) Pflicht des materiellen Einsatzes. Sie haben keine vereinswichtigen Rechte.
  • Personen oder Institutionen, die den Förderverein ohne Mitgliedschaft unterstützen möchten, entstehen keine Pflichten und sie haben keinerlei Rechte in der Gruppierung.

Regeln Sie in der Satzung die Mitgliedsbeiträge in einem Förderverein:

  • Vollmitglieder des Fördervereins zahlen Mitgliedsbeiträge gemäß der Satzung und der Beitragsordnung.
  • Für Fördermitglieder ohne Vereinsmitarbeit stellt die regelmäßige oder unregelmäßige materielle Unterstützung den Mitgliedsbeitrag dar. Dieser Beitrag ist die einzige und jederzeit auflösbare Verpflichtung des Fördermitgliedes.      
  • Fördernde Personen oder Institutionen ohne jegliche Mitgliedschaftsform entrichten keine Mitgliedsbeiträge.

Regeln Sie in der Satzung das Stimmrecht in einem Förderverein:

  • Vollmitglieder des Fördervereins besitzen umfassendes Stimmrecht.
  • Materiell fördernde, aber sich nicht an der Vereinsorganisation beteiligende Mitglieder haben kein Stimmrecht, aber Anwesenheitsrecht.
  • Fördernde Personen oder Institutionen ohne direkten Bezug zum Förderverein haben kein Stimmrecht.

Wichtig: Um allen förderwilligen Geld- und Sachspendern, im Gegenzug zu ihrem materiellen Engagement, Zuwendungsbescheinigungen für eine steuerliche Entlastung zukommen zu lassen muss Ihr Förderverein den Gemeinnützigkeitsstatus aufweisen. Bei jeder Art von Mitgliedsbeiträgen müssen Sie darauf achten, das die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen in jedem oder im speziellen Fall gestattet ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Finanzbehörde.