Schnüren Sie ein maßgeschneidertes Versicherungspaket für Ihren Verein

Wegen der oft schwer zu durchschauenden Angebote auf dem Versicherungsmarkt sollten Sie genau prüfen, welche Versicherungen für Ihren Verein sinnvoll sind, und auf welche Sie verzichten können. Viele Verbände haben für ihre Verbandsmitglieder Rahmenverträge mit bestimmten Versicherern abgeschlossen, die die häufigsten Risiken abdecken. Wenn Sie einem Verband angeschlossen sind, erkundigen Sie sich zuerst einmal dort. Über Rahmenverträge erhält Ihr Verein bessere Versicherungskonditionen, als wenn er sich individuell versichert.
1. Haftpflichtversicherung
Das Risiko aus allgemeiner Haftpflicht (vgl. § 823 BGB) ist generell als hoch einzuschätzen (Vereinsmitglied verursacht Sachschaden bei anderem), sowohl was die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch was die Schadenshöhe anbelangt. Die allgemeine Haftpflicht bezieht sich auf alle Aktivitäten einer Organisation, z. B. eines Vereins und seiner Organe, Mitglieder und Mitarbeiter(innen). Daher sollte sie unbedingt abgeschlossen werden.

In der Regel kommt bei Vereinen eine spezielle Vereins-Haftpflichtversicherung in Betracht. Die Versicherer schnüren anforderungsgerechte Versicherungspakete, die Risiken absichern, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Vereins ergeben. Die Vereins-Haftpflichtversicherung wird nach der täglichen durchschnittlichen Besucherzahl berechnet.

Achtung: Nicht versichert ist bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung die Haftpflicht für Aktivitäten, die über die gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen hinausgehen.

2. Versicherung gegen Schäden an der Elektronik von Büromaschinen
Neben dem allgemeinen Haftpflichtrisiko gibt es auch Risiken im Bürobetrieb, die Schäden an den Büromaschinen betreffen. Prüfen Sie, welche Büromaschinen Ihres Vereins durch eine Elektronikversicherung abgesichert werden sollen.

Sie hat gegenüber den Versicherungen gegen Feuer, Brand, Explosion, Leitungswasserschaden, Einbruch und Diebstahl folgenden Vorteil: Sie kann auch bei Schäden durch Fehlbedienung, Kurzschluss, Gewalt von außen oder Diebstahl in Anspruch genommen werden. Computer, Fotokopierer, Laptops, etc. sollten auf jeden Fall auf diese Art versichert werden. Denn sie sind zum Beispiel bei der Leitungswasserschadenversicherung ausgenommen. Und die Reparatur ist erfahrungsgemäß teuer.

Prüfen Sie, was für Ihren Verein günstiger ist: eine Elektronikversicherung, die auch bei unsachgemäßer Handhabung oder Gewalt von außen zahlt, oder eine gebündelte Geschäftsversicherung (wird von den Versicherern als Komplettpaket angeboten), in der die EDV- und Telefonanlagen, Satzgeräte und die elektronischen Büromaschinen mitversichert sind.

In der Geschäftsversicherung sind jedoch nicht Fälle von Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Handhabung, Vorsatz Dritter und Vandalismus, etc. abgesichert. Klar, wer aus Verzweiflung über den Computerabsturz seine Kaffeetasse auf der Tastatur zerschlägt, muss den Schaden selbst tragen.


3. (Gruppen-)Unfallversicherung

Vereinstätigkeit hat immer mit der Ver- und Ansammlung von Vereinsmitgliedern zur Erfüllung des Vereinszwecks zu tun. Sie sollten daher über eine Gruppen-Unfallversicherung in den Vereins- und Versammlungsräumen, insbesondere beim Betrieb von Sport- und Spielstätten, nachdenken. Zwar sind viele Menschen schon privat gegen Unfälle versichert, aber bei minderjährigen Vereinsmitgliedern ist dies oft nicht der Fall.

Zudem können Sie mit der Unfallversicherung die spezifischen Risiken, die mit der Tätigkeit Ihres Vereins zusammenhängen, versichern. Dazu sind selbstverständlich Verletzungsrisiken in Sportvereinen zu zählen, aber auch die bei Theater-, Orchester- oder anderen Bühnenveranstaltungen möglichen Unfallrisiken. Die Tarife lehnen sich an Leistungsgruppen (Todesfall, Invalidität, Tagegeld, Genesungsgeld, usw.) an.

Für die fest angestellten Vereinsmitarbeiter müssen Sie sich ohnehin der gesetzlichen Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaft) anschließen.

Beachten Sie: Ehrenamtliche Mitarbeiter sowie Vorstandsmitglieder unterliegen – anders als fest Angestellte – nicht dem gesetzlichen Unfallschutz.

4. Die Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung braucht normalerweise nicht abgeschlossen zu werden (Ausnahme: Sie wollen sich z. B. absichern lassen, wenn Sie mit Vertragspartnern zusammenarbeiten), weil das Risiko eines Rechtsstreits üblicherweise gering ist. Die Vereinshaftpflicht z.B. beinhaltet einen beschränkten Rechtsschutz, weil sie auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließt.

5. Versicherung gegen Feuer, Brand, Explosion, etc.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden durch Feuer oder Explosion gering ist, können deren Folgen für Ihren Verein existenzgefährdend sein. Ein Feuer könnte betriebsnotwendiges Inventar zerstören, das z. B. wegen knappen Etats nicht zu ersetzen ist. Die Arbeit wäre stark gefährdet, eventuell sogar unmöglich.

Daher ist eine Feuerversicherung für das Inventar Ihrer Vereinsräume sinnvoll. Bei Mietverträgen besteht meist aufgrund des Mietvertrags die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Versicherung. Wenn Ihre Räume gemietet sind, und der Mietvertrag i. d. R. nichts anderes bestimmt, braucht nur das Inventar versichert zu werden. Die Gebäudeversicherung übernimmt normalerweise der Eigentümer. Als Eigentümer des Vereinsheims muss Ihr Verein natürlich auch das ganze Gebäude versichern.

Es ist ratsam, den Wiederbeschaffungswert des Inventars zu versichern. Wird lediglich der Zeitwert des Inventars versichert, müssen Sie im Schadensfall die Differenz zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert aus Vereinsmitteln bestreiten. Das kann wiederum zu solchen existenziellen Problemen führen, dass eine Zeitwertversicherung praktisch nutzlos ist.

Zu beachten: Schließen Sie Doppelversicherungen durch Feuerversicherung und Schwachstromversicherung aus. Zum Beispiel ist ein Feuer aufgrund eines Kurzschlusses in der Feuerversicherung mitversichert.

EDV-Anlagen allerdings sind von der Feuerversicherung ausgenommen. Hierfür müssen separate Elektronik- oder auch Schwachstromversicherungen abgeschlossen werden.

6. Versicherung gegen Leitungswasserschäden
Austritt vom Wasser aus den Wasserzu- und -ableitungen und aus dem Heizungssystem kann Schäden an Ihrem Inventar verursachen. Hier gelten – was das Risiko anbelangt – die gleichen Überlegungen wie zu Schäden durch Feuer oder Explosion.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist gering, aber die Schadenshöhe kann für den Verein existenzgefährdend sein. Es kann nur das gesamte Inventar versichert werden außer EDV-Anlagen. Diese sind wiederum vom Versicherungsschutz ausgenommen (Elektronikversicherung).

7. Versicherung gegen Einbruch, Diebstahl
Auch hier gelten die Risiko-Überlegungen wie bei Feuer- und Leitungswasserschaden. Treten Sie als Veranstalter großer Ereignisse auf, achten Sie bitte darauf, dass der Verein für geplante größere Einnahmen, aus denen hohe Barkassenbestände resultieren, ausreichend gegen Diebstahl versichert ist.

8. Versicherung gegen Sturmschäden
Die Sturmversicherung haftet erst für Schäden ab Windstärke acht. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadens können Sie für Ihren Verein zumeist leicht abschätzen. Arbeiten Sie nicht auf einem Berg oder auf hoher See, dürfte sie gering sein.

9. Schlüssel-Versicherung
In der Regel werden an verschiedene Mitarbeiter(innen) eines Vereins General- bzw. Hauptschlüssel vergeben. Bei Verlust ist eventuell ein ganzes Schließsystem auszutauschen. Kostenpunkt je nach Anzahl der Schlüssel: 3.000 bis 6.000 Euro.

Dieses Risiko können Sie versichern. Die Schlüsselversicherung deckt Aufwendungen, die durch das Abhandenkommen oder den Diebstahl eines General-, Haupt- oder Gruppenschlüssels der versicherten Schließanlage entstehen. Ersetzt werden die erforderlichen Kosten für den Austausch der Schlösser und für die neuen Schlüssel unter Berücksichtigung der Einsetzkosten.

10. Kraftfahrzeug-Vollkasko-Versicherung für den Betrieb
Vereinsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Praktikant(innen) oder Mitarbeiter(innen) machen für Ihren Verein mit ihren privaten Kraftfahrzeugen Dienstfahrten. Es empfiehlt sich, mit Ihrem Versicherer über einen pauschalen Vollkasko-Versicherungsschutz für die Vereinsfahrten mit Privatfahrzeugen zu verhandeln.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle privateigenen Pkws, die von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) im Auftrag und im Interesse des Vereins benutzt werden. Wenn ein Ehrenamtlicher mit seinem Fahrzeug auf einer Vereinsfahrt einen Unfall verursacht, wird ihm der Schaden vollständig von der Versicherung des Vereins ersetzt, und es wird die Prämie des Vereins und nicht die Prämie der Privatperson angepasst.

Achtung: In der Schadenspraxis geht es um den Nachweis, dass zum Schadenszeitpunkt auch Versicherungsschutz bestanden hat. Es gehört zur Aufgabe und Verpflichtung des Versicherungsnehmers, den Versicherungsschutz anhand geeigneter Unterlagen (Versicherungspolicen) zu beweisen. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, im eigenen Interesse Versicherungspolicen für die Dauer von 30 Jahren aufzubewahren.