Neue Spendenbescheinigungen für Vereine ab 2014

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ist immer für Überraschungen gut. So wurden die Vorlagen für Spendenbescheinigungen in einigen Punkten geändert. Diese Änderungen gelten für alle Zuwendungsbestätigungen, die 2014 von Vereinen ausgestellt werden.

Selbst marginale Unterschiede in den alten Vorlagen für Zuwendungsbestätigungen – umgangssprachlich Spendenquittungen – müssen den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums angepasst werden, damit weder der Verein, noch der Spender Ärger bekommen.

Ablehnung der Zuwendungsbestätigung möglich

Gerade für den Gönner, der dem Verein etwas Gutes tun will, kann es zu einer unerfreulichen Situation kommen. Es ist durchaus möglich, dass die Zuwendungsbestätigung bei der ESt-Erklärung (steuerliche Geltendmachung der Spende nach § 10b EStG) wegen formaler Mängel nicht anerkannt wird, sollten die Vorlagen nicht den Neuerungen angeglichen sein.

Für jede Spendenquittung, die für das Jahr 2014 ausgestellt wird, muss der Text geändert werden, um den Vorschriften des Fiskus‘
entsprechen. In den vom Finanzministerium zur Verfügung gestellten Mustervorlagen für Zuwenundungsbetätigungen müssen die vorgegebene Wortwahl und die Reihenfolge der Textpassagen übernommen werden, Umformulierungen sind unzulässig.

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3 Arten von Spendenquittungen

Vorstandsmitglieder im Verein sind keine Finanzfachleute. Mit dem Ausstellen von Spendenquittungen ist in der Regel der Schatzmeister, beziehungsweise Kassier betraut, weil er eben auch die Geldeingänge verbucht. Spendenquittung ist aber nicht gleich Spendenquittung. Denn es muss genau definiert sein, um welche Art von Zuwendung handelt. Es kann durchaus sein, dass ein Spender mehrmals im Jahr eine Geldsumme für den Verein oder eine politische Gruppierung locker macht.

Um nicht jedes Mal eine Spendenquittung ausstellen zu müssen, kann man auch ein Formular für eine Geldspendensammelbestätigung erstellen. Das ist für den Spender auch eine Erleichterung, denn er hat einen geringeren Buchungsaufwand und weniger Papier, das er abheften und bei der Steuererklärung vorliegen muss.

Es wird zwischen 3 Arten von Zuwendungsbestätigungen unterschieden:

  1. Bestätigung über Geldspenden
  2. Bestätigung über Sachspenden
  3. Geldspenden-Sammelbestätigung

Bei allen drei Zuwendungsbestätigungen muss darauf geachtet werden, dass sie korrekt ausgefüllt werden und den Buchungswerten entsprechen. Gerade bei Sachspenden müssen Spendenquittungen sehr sorgfältig behandelt werden. Es geht gar nicht, dass hier aus Gefälligkeit manipuliert wird. 

Spendenquittungen nur bei gemeinnützigen Vereinen

Die Eintragung als e.V. beim Registergericht berechtigt einen Verein nicht dazu, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Dafür muss er vom Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhalten haben. Dennoch ist es möglich, dass der Spender eine Quittung für seine Steuererklärung erhält. Das kann der Verein über die Kommunalverwaltung veranlassen, wo auch der Vereinssitz ist. Der Kassier sollte im Rathaus seines Wohnortes mit dem Kämmerer eine Vereinbarung treffen. Der Weg ist folgender:

  1. Der Spender überweist die Spende an die Kommunalverwaltung mit dem Verwendungszweck "Spende für XY-Verein".
  2. Der Spender erhält eine Spendenquittung aus dem Rathaus.
  3. Der Kämmerer veranlasst dann die Überweisung der Geldspende an den Verein. 

Wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, sollte er sich die entsprechenden Mustervorlagen, die ab 2014 gelten, über die Homepage des BFA herunterladen oder die Bescheinigung direkt im Internetportal ausstellen und ausdrucken.

Spendenquittungen und Geldtransfer sind ein sehr sensibles Thema. Lesen Sie dazu auch folgenden Artikel:
Wie gemeinnützige Vereine Spendenquittungen ausstellen