Mitgliederversammlung mit Neuwahlen richtig organisieren

Es ist in vielen Vereinen üblich, in den ersten Monaten des neuen Jahres eine Jahresversammlung durchzuführen, wozu alle Mitglieder eingeladen werden müssen. Die Satzung schreibt vor, in welchem Turnus Neuwahlen des Vorstands vorgenommen werden. Es gilt, die von der Vereinssatzung und vom Vereinsrecht vorgegebenen Regeln einzuhalten, um die Neuwahlen richtig zu organisieren.

Wenn nicht gerade außerhalb des vorgesehenen Zeitfensters Vorstandsposten neu zu besetzen sind, weil Vorstandsmitglieder zurückgetreten, weggezogen oder gestorben sind, dann gelten die in der Satzung festgelegten Zeiträume für die Neuwahl des gesamten Vereinsvorstands. Im Vereinsrecht sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung Organe mit unterschiedlichen Kompetenzen.

Während der Vorstand Führungs- und Organisationsaufgaben wahr nimmt, bestimmt zum Beispiel die Mitgliederversammlung über die Entlastung der Vorstandstätigkeit, wobei die Zustimmung zur Kassenführung eine bedeutende Rolle spielt. Weiterhin beschließt die Mitgliederversammlung die Besetzung der Vorstandsposten. Das entbindet den amtierenden Vorstand aber nicht von der Aufgabe, bei den Neuwahlen Kandidaten-Vorschläge zu unterbreiten.

Gerade dann, wenn Spitzenpositionen neu besetzt werden müssen, wäre es fatal, wenn sich der Vorstand vor den Neuwahlen keine Gedanken über die Nachfolge macht. 

So planen Sie die Mitgliederversammlung

Es ist wichtig, dass Sie rechtzeitig zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen einladen. Mindestens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin sollten die Einladungen bei den Mitgliedern eingegangen sein. Zeitpunkt und Ort müssen so gewählt sein, dass jedes Mitglied die Chance hat, an der Versammlung teilzunehmen.

In dem Anschreiben muss zwingend der Grund der Mitgliederversammlung erwähnt werden. Dieser sollte gleich nach dem Adressfeld als "Betreff" in die Einladung eingefügt werden. Danach folgt die Festlegung der Tagesordnung, die nach den Kriterien der Satzung gegliedert ist.

Beispiel für eine Tagesordnung bei einer Neuwahl:

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Rechenschaftsberichte
    a) des Vorsitzenden
    b) des Schriftführers
    c) der Abteilungsleiter
    d) des Schatzmeisters
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahl des Wahlvorstands
    b) Wahl eines Schriftführers für die Protokollierung der Neuwahl
  6. Neuwahl
    a) des Vorsitzenden
    b) des Stellvertreters
    c) des Schriftführers
    d) des Kassiers
    c) der Revisoren
    d) der Beisitzer
  7. Wünsche, Anträge, Verschiedenes
  8. Schlusswort des Vorsitzenden

Ablauf der Mitgliederversammlung

In der Regel wird die Versammlung vom Vorsitzenden des Vereins eröffnet, der die anwesenden Mitglieder begrüßt und feststellt, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung frist- und formgerecht erfolgt ist. In einer Liste dokumentieren die erschienenen Mitglieder ihre Anwesenheit. Dies ist enorm wichtig, um festzuhalten, wie viele Stimmberechtigte anwesend sind.  Der Vorsitzende fragt nach, ob Einverständnis mit der Tagesordnung besteht.

Bei größeren Vereinen und auch bei politischen Parteien wird noch eine Geschäftsordnung vorgelegt, in der bestimmte Modalitäten festgelegt sind, so zum Beispiel Rederecht und Redezeit. Sollten Änderungsvorschläge aus der Mitgliederversammlung eingehen, so ist darüber abzustimmen, ob diese Änderungen aufgenommen werden.

Die einfache Mehrheit entscheidet. Nach den Berichten haben die Mitglieder Gelegenheit, Fragen zu stellen und über die Inhalte zu diskutieren. Danach erfolgt die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.

Der Wahlvorstand und die Durchführung der Neuwahl

Für die Neuwahl muss ein Wahlvorstand eingesetzt werden, der die Leitung übernimmt. Der besteht mindestens aus einem Vorsitzenden und einem Schriftführer, der die Wahl protokolliert. Das Protokoll sollte vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter unterzeichnet werden. Die Vorschläge kommen aus der Mitgliederversammlung. Gewählt wird per Handzeichen. 

Vorteilhaft ist es, wenn der Vorstand bereits eine Vorschlagsliste erarbeitet hat, die allen Mitgliedern vorliegt. Zusätzliche Vorschläge aus der Versammlung müssen aufgenommen werden. Der Ablauf der Wahl erfolgt wie in der Tagesordnung festgelegt. Stehen mehrere Personen für denselben Vorstandsposten zur Wahl, sollte geheim gewählt werden. Die Satzung gibt das in der Regel auch vor. Hier sollten ausreichend Stimmzettel vorbereitet werden. 

Das Procedere beim Wählen

Der Wahlvorstand muss nach jedem genannten Wahlvorschlag fragen, ob es noch weitere Vorschläge gibt. Versäumt er es, so kann die Wahl für ungültig erklärt werden. Zum schnelleren Ablauf des Wahlvorgangs empfiehlt es sich, die Beisitzer im Block zu wählen. Das muss dann so in der Versammlung beschlossen und protokolliert werden.

In den meisten Vereinen ist die Wahl per Handaufheben, also per Akklamation, durch die Satzung vorgegeben, es sei denn, es stehen mehr Bewerber als Posten zur Verfügung. Insofern ist anzuraten, immer eine Vereinssatzung bei Mitgliederversammlungen mit Neuwahlen zur Hand zu haben, um bei Unklarheiten die Bestimmungen nachlesen zu können. Nach Ende der einzelnen Wahlvorgänge müssen die Gewählten erklären, dass sie die Wahl annehmen. 

Die Mitgliederversammlung ist ein wichtiges Ereignis in der Agenda eines Vereins. Lesen Sie hierzu auch folgende Artikel