Mitglieder eines Vereins müssen Beiträge zahlen

Beitragszahlungen der Mitglieder Ihres Vereins sind Pflichtaufwendungen. Denn sie sind der einzige sichere Grundpfeiler für die Einnahmen Ihrer Kasse, um als Verein existieren zu können. Ohne Geld kann Ihre Gemeinschaft ihren rechtlichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Und bei noch so großem Idealismus: „Ohne Moos ist nix los.“ Sie haben für Ihren Vereinszweck, der Durchführung der satzungsgemäßen Aktivitäten, keine gesicherte Basis.

Das Ihre Mitglieder betreffende Beitragswesen ist ein sehr wichtiger Bestandteil Ihres Vereinslebens. Die Kassierung und die Abrechnung müssen straff organisiert sein und knallhart durchgeführt werden. Geben Sie sich Regularien zur Untermauerung der Vereinsforderungen an denen niemand in Ihrer Gemeinschaft vorbeikommt. Mit dem Eintritt in den Verein haben Ihre Mitglieder auch materielle und ideelle Eigenanteile anzuerkennen. Zum Gedeihen der Gemeinschaft und zur eigenen vielfältigen Absicherung der Mitgliedschaft.

Verankern Sie rechtlich in Ihrer Satzung den Sinn, Zweck und die Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen der Mitglieder an den Verein. Verweisen Sie auf die, mit der Satzung gekoppelte, Beitragsordnung.

WICHTIG! Geben Sie sich unbedingt eine vereinsindividuelle Beitragsordnung. Sie klärt alle wichtigen Fragen und eventuellen Streitpunkte um das Beitragswesen. Die Beitragsordnung wird vom Vorstand und kompetenten Mitgliedern ausgearbeitet. Detailliert beschlossen wird sie von der Mitgliederversammlung! Denn die Höhe der Vereinsbeiträge und vom allgemeinen Recht abweichende Beitragsregularien dürfen nach dem Vereinsrecht nicht diktiert werden.    

Welche Grundsätze und weitergehenden Regelungen gehören in eine Beitragsordnung?

  1. der durch die Satzung gegebene Rechtsgrundsatz
  2. Erwerb der Vereinsmitgliedschaft
  3. Beendigung der Vereinsmitgliedschaft
  4. die Mitgliederversammlung als einziges Beschlussgremium
  5. zu Mitgliedsbeiträgen gehörende Aufwendungen (Aufnahmegebühren, Beiträge, Umlagen)  
  6. Ausnahmeregelungen zur Erhebung von Sonderaufwendungen 
  7. Aufschlüsselungen der Beitragsverwendung (beispielsweise Mitgliederversicherung, Vereinsaktivitäten)
  8. Möglichkeiten abteilungsindividueller Beitragseinnahmen, neben dem Vereinsbeitrag, zur eigenen Verwendung
  9. Festlegung der Kassierungs- und Abrechnungsverantwortlichen und –berechtigten im Verein und den einzelnen Abteilungen 
  10. Zahlungsmodalitäten und Umgang mit persönlichen Daten
  11. zahlungsverpflichtende Regularien bei Beitragsrückständen
  12. Festlegung individueller Beitragsgruppen und –höhen nach sozialen Gegebenheiten (beispielsweise Familienrabatte, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Studenten, Erwerbslose, aktive oder passive Mitglieder)
  13.  Antragsregelungen zum Beitragsgruppenwechsel
  14. Sonderregelungen (individuell, dem Vereinsleben und -engagement angepasst)
  15. Inkrafttreten, Änderungsmöglichkeiten