Vereinsmitarbeiter: Ein-Euro-Jobber beschäftigen

30 Arbeitsstunden in der Woche für einen Stundenlohn von 1 bis 2 Euro. Das hört sich doch gut an, oder? Genau das sind die Kriterien für einen Ein-Euro-Jobber. Diese als Vereinsmitarbeiter können einem Verein eine wirkliche Bereicherung sein. Denn günstigere Arbeitskräfte als Platzwart oder Hausmeister bekommen Sie sonst nirgendwo. Erfahren Sie die Vor- und Nachteile eines Ein-Euro-Jobs im Verein.

Vereinen ist es durch den Gesetzgeber gestattet, sich durch Ein-Euro-Jobber Unterstützung ins Haus zu holen. Eine Monatskraft für 120 bis 160 Euro hört sich ja auch wirklich verlockend an. Ein-Euro-Jobber beziehen Hartz 4 und sind dementsprechend arbeitslos. Dies ist an sich aber kein Problem. Welche Besonderheiten und Vorteile, aber auch welche Nachteile bei der Arbeit mit Ein-Euro-Jobbern für Sie und Ihren Verein auftauchen können, erfahren Sie in der folgenden Aufstellung.

Die Vorteile von Vereinsmitarbeitern mit Ein-Euro-Job

Ein-Euro-Jobber sind in der Regel motiviert. Denn Sie stellen sich freiwillig diesen Jobs zur Verfügung. Oft geht es Ein-Euro-Jobbern nicht um den kleinen Mehrverdienst. Meistens sind Sie es gewohnt zu arbeiten und sind nur durch schlechte Umstände zur Arbeitslosigkeit gezwungen worden und wollen durch diese Maßnahme einfach aktiv in der Gesellschaft und Arbeitswelt sein.

  • Ein-Euro-Jobber dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies ist für eine günstige Arbeitskraft in jedem Falle annehmbar und fast eine komplette Ganztagsstelle.
  • Der Lohn darf zwischen 1 und 2 Euro liegen. Dies stellt eine Aufwandsentschädigung dar.
  • Es wird kein Arbeitsvertrag geschlossen. Es handelt sich hierbei um einen berufspraktischen Einsatzplan. Dieser regelt zum Beispiel die Beschäftigungszeiten, die Aufgabengebiete usw.

Die Nachteile von Ein-Euro-Jobbern

  • Sie müssen sich an das Arbeitsamt wenden und einen Antrag stellen. Dieser ist laut Erfahrungsberichten zwar nicht sonderlich kompliziert, jedoch ein bürokratischer Aufwand.
  • Sie dürfen sich keine "eigenen" Ein-Euro-Jobber suchen. Diese werden durch die Agentur für Arbeit für Sie ausgesucht.
  • Der Träger der Unfallversicherung ist der Verein selbst.

Nicht jede Tätigkeit und jeder Verein ist grundsätzlich autorisiert, einen Ein-Euro-Jobber einzustellen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • wettbewerbsneutrale Arbeit
  • ein öffentliches Interesse besteht
  • eine arbeitsmarktpolitisch zweckmäßige Tätigkeit muss gegeben sein

Fazit:
Ein-Euro-Jobber können einen Verein in vielerlei Hinsicht bereichern. Sie sind eine günstige Arbeitskraft. Sie können Teil Ihres Vereines werden und somit eine gesellschaftliche Bereicherung darstellen. Wirtschaftlich könnte ein Ein-Euro-Jobber sogar ein Vorteil gegenüber anderen Vereinen darstellen. Arbeiten, für die es vorher kein Budget gab, können nun bezahlt werden. Somit haben Sie vielfältigere Möglichkeiten, sich von Ihren Wettbewerben abzuheben.