Geschäftsordnung im Verein: Das muss drinstehen

Es gibt einen Unterschied zwischen der Vereinsatzung und der Geschäftsordnung eines Vereins. Beide sollten nicht miteinander verwechselt werden. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Geschäftsordnung überhaupt notwendig ist, wenn doch eine Satzung besteht. Die Antwort ist ja, denn beide Dokumente haben verschiedenen Funktionen.

Allgemeines zur Geschäftsordnung im Verein

Wodurch unterscheidet sich jedoch die Geschäftsordnung von der Vereinsordnung? Nun, zunächst einmal ist die Satzung ranghöher. Auch wird eine Geschäftsordnung üblicherweise für die jeweiligen Vereinsorgane erstellt und macht sie nur für dieses verbindlich. Die Vereinssatzung kann aufgrund der Vielschichtigkeit eines Vereins nicht alles berücksichtigen, von daher sind Geschäftsordnungen eine ideale Ergänzung.

Wodurch unterscheidet sich die Geschäftsordnung von der Vereinssatzung?

Was ist eine Vereinssatzung und was muss sie beinhalten? Die
Vereinssatzung kann als eher rahmengebender, theoretischer Teil des
Vereinslebens beschrieben werden. Sie definiert sich im Bundesgesetzbuch
und die Paragraphen 57 und 58 beschreiben, was inhaltlich in der
Vereinssatzung festgehalten werden muss.

Laut Mindestanforderungen muss die Vereinssatzung den Zweck, den
Vereinsnamen und –sitz beinhalten. Weiterhin muss darin festgestellt
werden, dass es sich um einen eingetragenen Verein handelt. Laut Gesetz
ist es nicht zugelassen, dass der Vereinsname anderen Namen von Vereinen
im gleichen Einzugsbereich ähnelt.

Darüber hinaus sind Dinge geregelt, die die Mitglieder betreffen.

So muss zum Beispiel festgehalten werden, welche Regelung für
Mitgliedsbei- und austritt gelten, wie hoch die jeweiligen Beiträge
sind, wie der Vorstand gebildet werden soll und wie oft und warum Mitgliederversammlungen einzuberufen sind und in welcher Form eventuelle Beschlüsse festgehalten werden sollen.

Was ist eine Geschäftsordnung und was muss sie beinhalten?

Die Geschäftsordnung regelt die eher praktischen Abläufe eines Vereins beziehungsweise Vereinsorgans. So wird zum Beispiel festgehalten, in welcher Art und Weise Versammlungen oder Sitzungen abgehalten werden sollen. Auch kann die Geschäftsordnung Bestandteil der Vereinssatzung sein.

Neben der schriftlichen Form einer Geschäftsordnung gibt es auch noch das so genannte Gewohnheitsrecht. In vielen Vereinen werden Dinge noch aus dieser Tradition heraus geregelt. Sind alle Beteiligten einverstanden, dann kann das so fortgesetzt werden und eine schriftliche Geschäftsordnung muss nicht unbedingt erstellt werden.

Inhaltlich umfasst eine Geschäftsordnung sämtliche Bestimmungen über den Ablauf der Vereinsgeschäfte, die Art und Weise wie Abstimmungen vonstattengehen dürfen, wie Entscheidungen getroffen werden müssen und welche Beiräte wann und wie zum Einsatz kommen sollen. Sie regeln jedoch nicht die Rechte der Mitglieder und sind lediglich auf die Vereinsorgane beschränkt. Es bedarf keiner besonderen Erlaubnis, eine Geschäftsordnung zu erstellen, das heißt, jedes Vereinsorgan kann dies tun. Und sie unterliegen der Gesetzgebung sowie der Vereinssatzung.