Die gesetzliche Haftpflichtversicherung im Ehrenamt

Seit 2005 gibt es einen verbesserten Versicherungsschutz für Ihre im Verein ehrenamtlich Tätigen. Die Bundesländer, als politische Vertreter der Gesellschaft, wertschätzen die freiwillige und unentgeltliche Arbeit ihrer engagierten Bürger mit darauf ausgerichteten gesetzlichen Versicherungen. Neben der Unfallversicherung bieten einige Bundesländer auch eine Haftpflichtversicherung an. Der regionale Gesetzgeber belässt es an dieser Stelle nicht nur mit gewohnten anerkennenden Worten für die ehrenamtliche Arbeit, er unterstützt Ihre Engagierten und sichert sie rechtlich ab.

Geht es Ihnen und Ihren Mitstreitern emotional manchmal so? Sie tun und machen, engagieren sich ehrenamtlich bis zur Selbstaufgabe und denken in den aufwühlendsten Momenten: "Wo bleibt eigentlich der gesellschaftliche Dank?" Die gewünschte Würdigung reicht aber meistens nicht mal für einen warmen Händedruck. Ganz so schlimm ist es eigentlich nicht! Ab und zu denkt Vater Staat an seine Säulen der Gesellschaft.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung für Ehrenamtliche gibt es in einigen Bundesländern zuzüglich eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Das wertvolle, individuelle Engagement freiwillig agierender Bürger für das Gemeinwohl wird damit noch kompletter honoriert, geschützt und in das gebührende öffentliche Licht gestellt.

Sie denken, weil Sie ehrenamtlich und unentgeltlich für das Gemeinwesen wirken, sind Sie automatisch haftungsbefreit? Wünschenswert wäre es, aber es ist nicht so. Auch in der freiwilligen Arbeit werden andere Personen verletzt oder Sachen beschädigt, passieren Menschen Fehler, und die stehen nicht in einem rechtsfreien Raum. Sie, als Verursacher, müssen dann unter Umständen für Ihr Fehlverhalten im Ehrenamt geradestehen.

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür und muss für den entstandenen Schaden finanziell aufkommen. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wörtlich steht dort: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Auch um den gesellschaftlich wichtigen freiwilligen Einsatz des Bürgers für den Bürger nicht schon im Ansatz durch abschreckende Gesetze im Keim zu ersticken, haben einige regionalgesetzgebende Bundesländer den gesetzlichen Unfallschutz um einen Haftpflichtschutz erweitert. Versichert ist dabei das persönliche Haftpflichtrisiko von ehrenamtlich Tätigen. Woanders müssen von den Ehrenamtlichen andere Möglichkeiten gesucht und genutzt werden. Ohne Haftpflichtschutz ist ein freiwilliges und honoriges gesellschaftliches Engagement riskant.

Bei aller haftverpflichtenden Rechtsverdreherei, lassen Sie sich nicht verrückt machen. Sie dürften ansonsten gar nicht mehr aus dem Haus gehen. Das Ehrenamt, die Gesellschaft braucht Sie! Kartoffeln werden nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht werden. Hauptsache Sie sind richtig versichert.

Verhalten im Schadenfall 
Im Schadenfall ist Ihre ehrenamtliche Einrichtung sofort zu informieren. Diese hat den Träger der bestehenden Haftpflichtversicherung schnellstens zu informieren. Wichtig ist ein detaillierter und belegbarer Nachweis des Schadensvorganges. Der kann bei der Einschätzung der Haftpflicht zur Entlastung des Ehrenamtlichen von entscheidender Wichtigkeit sein. Da der gesetzliche Haftpflichtschutz für das Ehrenamt  über die Bundesländer gesteuert wird, variieren regional die Versicherungsleistungen. 

Grenzen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung 
Der gesetzliche Haftpflichtversicherungsschutz gilt nur für Tätigkeiten, die unmittelbar mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement zu tun haben und von den diesbezüglichen Richtlinien des gesetzgebenden Bundeslandes abgesichert sind. 

Die von einigen Bundesländern für Ehrenamtliche geförderte gesetzliche Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Ihr Verein bzw. Sie und Ihre ehrenamtlich Engagierten keinen anderen Haftpflichtversicherungsschutz genießen bzw. abgeschlossen haben. 

Die gesetzliche Regelung gilt für ehrenamtliche Gruppierungen für die kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, beispielsweise rechtlich unselbstständige Vereinigungen wie Selbsthilfegruppen, Initiativen und kleine finanzschwache Vereine. Erkundigen Sie sich, ob Sie oder Ihre Gruppierung in den Genuss dieser Versicherung kommen. Unwissenheit schützt nicht vor Schaden! 

Rechtlich selbstständige ehrenamtliche Gruppierungen kommen nicht in den Genuss des gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtschutzes. Diese müssen andere eigenständige Versicherungsformen nutzen. 

Organisieren Sie das Versicherungswesen in Ihrem Verein. Halten Sie sich einen Versicherungskundigen in Ihrer Gemeinschaft. Oder lassen Sie ein Vereinsmitglied speziell ausbilden. Der gefragte und richtige Rat nach einem Haftpflichtschaden ist gesundheits, geld- und unter Umständen lebenswichtig.