Die Sicherheit bei Veranstaltungen des Vereins

Die Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen ist ein wichtiger Faktor für Sie als ausrichtenden Verein. Vieles ist dabei zu gewährleisten. Beispielsweise die Kommunikation, die Verkehrssicherheit, der Brandschutz und die Sicherheit der sich im Veranstaltungsbereich bewegenden Menschen.

Veranstaltungen ausrichten macht viel Arbeit, aber auch Spaß. Und nebenbei fällt der eine oder andere Euro für Ihre Vereinskasse ab. Bei all Ihrem Eifer darf aber nicht die Sicherheit der Veranstaltung vernachlässigt oder vergessen werden. Da lastet viel Verantwortung auf Ihnen und Ihrem Verein. Nehmen Sie gesetzlich verlangte Sicherheitsvorkehrungen nicht ernst, kann das für Sie im Schadenfall unangenehme Rechtsfolgen haben.

Je nach Veranstaltungsgröße variiert natürlich der Sicherheitsaufwand Ihres Vereins. Entscheidend über die Größe des Aufwandes ist in erster Linie a) die Anzahl der zu erwartenden Menschen, ob Mitwirkende oder Besucher und b) das mögliche Schadensrisiko aus der Art der Veranstaltung.

Die Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen des Vereins:

  • Finanzielle und organisatorische Planung der Sicherheitsvorkehrungen zur Veranstaltungsdurchführung.
  • Absicherung durch nötige Versicherungen.
  • Einrichtung einer zentralen Leitstelle.
  • Erarbeitung von Not- und Katastrophenplänen.
  • Sichtung und Anwendung der Lagepläne des Veranstaltungsortes für Katastrophenfälle.
  • Gewährleistung der ständigen Kommunikation mit wichtigen Ansprechpartnern.
  • Störungsfreier Betrieb wichtiger Kommunikationsmedien (Telefon, Funk, Internet).
  • Vorabinformationen und Partnerschaft mit Polizei und Feuerwehr.
  • Verkehrsleitende Maßnahmen und Absperrungen.
  • Einrichtung offizieller Parkplätze.
  • Kennzeichnung von Parkverboten.
  • Sicherung des Brandschutzes.
  • Einsatzbereitschaft von Feuerlöschern und Sprinkleranlagen.
  • Vermeidung des Veranstaltungseinsatzes leicht entflammbarer Materialien.
  • Gewährleistung der medizinischen Versorgung für Mitwirkende und Besucher.
  • Regulierung des Zuschauerstroms.
  • Ausschilderung der Wege und Leitsysteme.
  • Aufsichtspersonal für Wettkampfstätten, Räumlichkeiten und Foyer.
  • Bereitstellung von Ordnungs- und Einlassdiensten.
  • Gewährleistung und Funktionsfähigkeit der Notausgänge.
  • Sperrzonen für Ehrengäste und Presse.
  • Personenschutz (wenn notwendig).

Nehmen Sie die Sicherung der Veranstaltungen Ihres Vereins ernst. Anderenfalls können Sie bei schuldhaftem Versagen in Personen- oder materiellen Schadensfällen persönlich haftbar gemacht werden.