Die Richtlinie der Finanzen im Verein

Für den sensibelsten Bereich Ihrer Gemeinschaft, die Finanzen, brauchen Sie eine Finanzordnung, die umfassend informativ und entscheidungsweisend ist. Denn die Satzung, das Grundgesetz Ihres Vereins, kann nicht alle Details und Eventualitäten Ihres Vereinslebens in sich aufnehmen.

Die Finanzordnung enthält zum einen die Grundsätze der Finanzwirtschaft Ihres Vereins. Zum anderen regelt diese Ordnung die Pflichten der Vereinsmitglieder zu ihren finanziellen Verpflichtungen, sowie die Kassen- und Vermögensverwaltung der Finanzen Ihrer Gemeinschaft.

Welche vereinsrechtlichen und  finanztechnischen Details umfasst die Richtlinie der Finanzen Ihres Vereins?

1. Grundsätze der Arbeit mit den Finanzen des Vereins

  • Pflichten des Vereins und der Mitglieder
  • Beachtung der Sparsamkeit

2. Vereinsbeiträge in den Finanzen des Vereins

  • Regelung der Mitgliedsbeiträge, Spenden, sonstigen Einnahmen
  • Auflistung der Beitragsgruppen, Ermäßigungen, Rabatte
  • Zahlungsmodalitäten
  • Festlegungen von Sonderzahlungen

3. Haushaltsmittel in den Finanzen des Vereins

  • Aufstellung eines Haushaltsplanes je Geschäftsjahr
  • Gewährleistung der Ausgeglichenheit bei Einnahmen und Ausgaben
  • Gewährleistung einer Sicherheitsrücklage
  • Genehmigungsregularien des Haushaltsplanes
  • Festlegung finanztechnischer Abweichungsmöglichkeiten im Haushaltsplan

4. Kassenverwaltung der Finanzen des Vereins

  • Benennung des oder der Kassenverantwortlichen
  • Sicherheitslagerung von Barbeträgen
  • Selbstverwaltung von Gruppenkassen

5. Zahlungsverkehr in den Finanzen des Vereins

  • grundsätzliche Zahlungsabwicklung über Bankverbindung oder Vereinskasse
  • ordnungsgemäße Belegung aller Ein- und Auszahlungen (mit Grund und Zweck)
  • Benennung des oder der Buchführungsverantwortlichen

6. Kassen/Bankvollmachten in den Finanzen des Vereins

  • Alleinverfügungsrechte und Einzelvollmachten des Finanzverantwortlichen
  • Festlegung eventuell nötiger Mehrfachbeurkundungen (Vorstandsmitglieder) von Belegen und Vollmachten

7. Kassenprüfung der Finanzen des Vereins

  • jährliche Kassenprüfung durch gewählte Mitglieder
  • rechtzeitige Vorlage der Buchführung durch den Finanzverantwortlichen
  • schriftlicher Kassenprüfungsbericht an den Vorstand und mündlich an die Mitglieder
  • Ausschluss der Einflussnahme des Vorstandes auf den Prüfbericht

8. Auslagenersatz in den Finanzen des Vereins

  • Regelungen des Ersatzes unmittelbarer und notwendiger Auslagen des Vorstandes und der Vereinsmitglieder nach dem Vereinsrecht

9. Festlegen der Richtlinie der Finanzen des Vereins für die       Vereinsabteilungen

  • Festlegungen oder Änderungen der Bereiche der Finanzordnung für die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Abteilungen des Vereins

10. Gültigkeit der Richtlinie der Finanzen des Vereins

  • Beschluss der Finanzordnung durch die Mitgliederversammlung mit Datum und Inkraftsetzung der Beschlussfassung