Wohnungsbesichtigung: Diese 4 Punkte sollten Sie beachten

Mit einer neuen Wohnung beginnt auch ein neues Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter - zwischen Ihnen und der Person, die hat, was Sie möchten. Dieses Verhältnis sollte möglichst von Anfang an entspannt und mit gegenseitiger Sympathie gesegnet sein. Dann steht sowohl der Wohnungsvergabe als auch einer langjährigen Beziehung kaum noch etwas im Wege.

Auf was Sie genau achten sollten und welche Punkte auch bereits im Voraus wichtig für eine Wohnungsbesichtigung sind, erfahren Sie im Folgenden.

1. Pünktlich und vorbereitet bei der Wohnungsbesichtigung sein

Die erste Regel gleich vorweg: Lassen Sie Ihren Vermieter nicht warten und erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin bei der Wohnungsbesichtigung. Sollte sich eine Verspätung dennoch nicht vermeiden lassen, geben Sie wenigstens kurz telefonisch Bescheid.

Fassen Sie alle relevanten Unterlagen in einer Bewerbungsmappe zusammen. Bewerbungsmappen sind vor allem bei Besichtigungsterminen in Großstädten, bei denen manchmal dutzende Bewerber in der Schlange stehen, mittlerweile zur Voraussetzung geworden. Eine kurze Checkliste soll zeigen, was in so eine Mappe alles hineingehört:

  • Anschreiben (Grund für Wohnungssuche, Anzahl Personen, Zusammensetzung des Familieneinkommens)
  • Lebenslauf (gehört nicht zwingend in die Mappe und sollte nur Informationen enthalten, die den Vermieter auch interessieren könnten)
  • Einkommensnachweis (Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Einkommenssteuernachweis)
  • Schufa-Auskunft
  • Mietzahlungsbestätigung (kann bei ungekündigten Mietverhältnissen auch nachgereicht werden)

Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen präzise aus den Unterlagen hervorgehen. Das Design der Mappe oder schmückendes Beiwerk sind nebensächlich. Hier kommt es allein auf Seriosität an.
Grundsätzlich gilt: Je knapper das Angebot an Wohnungen vor Ort, desto besser sollten Sie auf die Wohnungsbesichtigung vorbereitet sein!

2. Der erste Eindruck zählt

Ob Sie eine Wohnung bekommen oder nicht, ist stark von den gegenseitigen Sympathien abhängig. Der Vermieter möchte im Rahmen der Wohnungsbesichtigung herausfinden, ob sie vertrauenswürdig sind und sich gut in die Hausgemeinschaft integrieren können. Dabei zählen sowohl der äußerliche Eindruck als auch innere Werte. Ein gepflegtes Auftreten und Höflichkeit sollten also selbstverständlich sein.

Vermeiden Sie es in jedem Fall, sich zu verstellen. Sie sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der erste, der das versucht und Sie wissen auch nicht, wie Ihr Gegenüber Sie dadurch einschätzt. Bleiben Sie natürlich, denn das wirkt unverkrampft und kommt auch beim Vermieter besser an. Darüber hinaus erzielen Sie so einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern, die es mit aufgesetzten Verhaltensweisen probieren.

3. Fragen des Vermieters

Grundsätzlich sollten Sie bei Fragen während der Wohnungsbesichtigung immer bei der Wahrheit bleiben. Das betrifft beispielsweise Fragen nach dem Grund des Umzugs, der Anzahl an Personen, die mit Ihnen einziehen und Haustieren. Fragen zum Beruf und zum Budget gehören ebenfalls dazu. Machen Sie dem Vermieter nichts vor und bleiben Sie bei der Wahrheit, dann kann später auch nichts negativ auf Sie zurückfallen.

Bei persönlichen Fragen oder Fragen zur politischen Gesinnung müssen Sie jedoch nicht antworten. Solche Fragen lassen sich oftmals durch Gegenfragen elegant umschiffen. Wie Sie es auch tun, bleiben Sie dabei höflich und fühlen Sie sich nicht angegriffen. Das könnte das Verhältnis gleich zu Beginn arg in Mitleidenschaft ziehen und sich möglicherweise auch negativ auf die Vergabe der Wohnung auswirken.

4. Die finanzielle Seite

Wie ist es um die Zahlungsmoral des neuen Mieters bestellt? Diese Frage möchten Vermieter gerne im Vorhinein beantwortet wissen und fragen daher gerne nach einer Schufa-Auskunft, um so einen Eindruck von der Bonität zu erhalten. Der Nachweis für die eigene Zahlungsfähigkeit sollte daher bei keinem Termin zur Wohnungsbesichtigung vergessen werden.

Darüber hinaus wird es den neuen Vermieter natürlich sehr interessieren, ob noch Mietschulden bestehen und wenn ja, wie hoch diese sind. Hier sollte in jedem Fall wahrheitsgemäß geantwortet werden. Stellt sich nämlich im Zuge späterer Prüfungen heraus, dass Sie als Mieter entgegen Ihrer Angaben noch Schulden hatten, kann dies die Kündigung nach sich ziehen.

Bildnachweis: psdesign1 / stock.adobe.com