Im folgenden Ratgeberbeitrag sollen die wichtigsten Fragen aus Verbrauchersicht beleuchtet werden, die sich nach der Unister-Insolvenz für die beliebten Reiseportale fluege.de und ab-in-den-urlaub.de ergeben.
1. Geht es auch weiterhin ab-in-den-urlaub.de?
Diese Frage stellen sich in diesen Tagen viele sonnenhungrige Kunden, die online über das besagte Portal eine Reise oder via fluege.de ein Ticket gebucht haben. In einer ersten Pressemitteilung betont das Unternehmen nach der Unister-Insolvenz, dass die Portale ab-in-den-urlaub.de und fluege.de nicht betroffen wären und der operative Geschäftsbetrieb normal weiter ginge. Geplante Reisen können demnach ohne Probleme angetreten werden. In der beginnenden Hauptferienzeit ist also nicht mit Chaos zu rechnen.
2. Hintergrundinformationen: Welche Rolle spielen die Portale bei der Reisebuchung?
Grundsätzlich sollten Sie sich als Betroffener klar machen, dass die genannten Portale ähnlich wie ein Reisebüro nur als Vermittler fungieren. Die eigentlichen und vor allem verbindlichen Verträge werden mit den Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften abgeschlossen. Insofern dürfte es auch nach der Insolvenz keine Probleme geben, vor allem wenn die Reisen oder Flüge schon längere Zeit gebucht waren. Anders gestaltet sich die Auswirkung der Unister-Insolvenz auf die Unternehmenstochter ‚Urlaubstours‘, die im rechtlichen Sinne ein Reiseveranstalter ist.
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Sollte es hier zu Problemen kommen, so greift im Ernstfall eine gesetzliche Insolvenzversicherung, die bei jeder Buchung quasi automatisch mit abgeschlossen wird. Dazu erhalten Sie bei der Buchung bzw. im Zuge der Zustellung der Reiseunterlagen einen sogenannten Sicherungsschein, der im gesamten Raum der Europäischen Union vorgesehen ist. Im Ernstfall wäre also der finanzielle Schaden ohnehin abgesichert.
3. Wie verhält es sich mit Buchungen auf fluege.de?
Was das Vergleichs- und Buchungsportal fluege.de nach der Unister-Insolvenz angeht, so sollen alle Flüge laut Pressemitteilung des Unternehmens wie geplant stattfinden. Reisende, die bereits gezahlt und eine Buchungsnummer erhalten haben, sind in aller Regel auf der sicheren Seite. Die Zustellung einer Buchungsnummer zeigt, dass der Vermittler (in diesem Fall Unister) die Rechnung schon beglichen hat. Gleiches gilt natürlich für die Reisebuchung auf ab-in-den-urlaub.de. Einen Anspruch auf die Reise behält auch jeder Fluggast, der seine Rechnung gegenüber der Fluggesellschaft schon beglichen hat.
Im Gegensatz zu Pauschalreisen gilt es allerdings zu bedenken, dass Fluggesellschaften keiner Insolvenzversicherungspflicht nachkommen müssen. Insofern ist das finanzielle Verlustrisiko für Kunden auf fluege.de höher. Problematisch wird es erst, wenn Unister fällige Zahlungen nicht mehr ausführen kann.
4. Was geschieht mit Anzahlungen und Gutscheinen?
Der genannte Reisepreissicherungsschein gilt auch für Anzahlungen, sodass sich das finanzielle Risiko in Grenzen hält. Da Unister betont, den Reisebetrieb aufrechterhalten zu wollen, besteht diesbezüglich kein akuter Handlungsbedarf. Gutscheine können natürlich auch weiterhin eingelöst werden, aber auf lange Sicht gesehen handelt es sich hierbei um ein größeres Risiko, denn niemand weiß, wie sich die Insolvenz entwickeln wird.
Gutscheine sollten möglichst zeitnah eingelöst werden. Ob und inwiefern eine Rückerstattung möglich ist, sollte direkt beim Anbieter erfragt werden. In diesem Kontext sei noch erwähnt, dass die Unister-Insolvenz keinen Grund darstellt, die gebuchte Reise zu stornieren bzw. gar nicht erst anzutreten.
5. Können Sie jetzt und zukünftig noch auf diesen Portalen buchen?
Auch wenn die Schlagzeilen über die Unister-Insolvenz ein schlechtes Licht auf die bekannten Portale ab-in-den-urlaub.de und fluege.de zu werfen scheinen, so wird rein betriebswirtschaftlich betrachtet durch das Insolvenzverfahren nur die Handlungsfähigkeit gewahrt. Dies ist aus Sicht der Kunden an sich ein gutes Zeichen. Ehrlicherweise muss aber betont werden, dass die Auswirkungen für Kunden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abzusehen sind. Verbraucherzentralen raten Betroffenen im Zweifelsfall daher dazu, vorhandene Reisebestätigungen zu prüfen und sich ggf. direkt an den Reiseveranstalter zu wenden, um einen reibungslosen Ablauf der Urlaubstage zu gewährleisten.
Verbraucherzentralen sehen zukünftig vor allem Probleme bei der Einlösung von Gutscheinen, da es zwischen den Portalen ab-in-den-urlaub.de und fluege.de und den Veranstaltern/Airlines zu Vermittlungsproblemen kommen kann. Es empfiehlt sich also, die aktuelle Nachrichtenlage zur Unister-Insolvenz zu verfolgen. Der eingesetzte Insolvenzverwalter versorgt die Öffentlichkeit in der Regel mit allen wichtigen Informationen, sodass eine wünschenswerte Handlungssicherheit gewahrt bleibt. Da das operative Geschäft nun erstmal weiter läuft, können Erholungssuchende weiterhin auf ab-in-den-urlaub.de und fluege.de buchen, wobei das Ausfallrisiko bei Pauschalreisen durch den Reisepreissicherungsschein ohnehin gering ist.