So funktioniert Kartenzahlung mit Pin und Unterschrift

Immer mehr Deutsche zahlen bargeldlos mit ihrer EC- oder Kreditkarte. Um den Zahlungsvorgang abzuschließen, muss manchmal die Pin eingegeben werden, manchmal muss man auf dem Ausdruck des Kartenterminals unterschreiben. Woran liegt das und wie funktioniert Kartenzahlung überhaupt?
Haben Sie sich auch schonmal gefragt, warum Sie beim Einkaufen im Geschäft A mit einer Karte nur unterschreiben, aber in Geschäft B die Pin eingeben müssen? Das hängt unter anderem damit zusammen, wie geizig der jeweilige Händler / Geschäftsinhaber ist und wie viel Wert er auf Sicherheit legt.

Grundsätzliches zur Kartenzahlung

Jedes Mal, wenn mit Karte bezahlt wird, kostet dieser Service den Händler Geld. Nicht nur, dass er Grundgebühren für das Kartenterminal zahlt, sondern auch umsatzabhängige Provisionen. Bei EC-Kartenzahlungen liegen diese bei ca. 0,2% des zu bezahlenden Betrags, Kreditkarten sind mit 1 – 2,5% deutlich teurer. Je nach Geschäftsgröße und Volumen der monatlichen Kartenumsätze können da jeden Monat größere Summen zusammenkommen und einige Händler würden sich diese Provisionen gerne sparen. Für sie gibt es eine Möglichkeit, die Gebühren zu umgehen, indem sie die Kartenzahlung per Elektronischem Lastschriftverfahren (abgekürzt ELV) via Unterschrift anbieten.

Der Klassiker: Mit Pin-Eingabe

Die meisten Geschäfte setzen mehr auf Sicherheit als auf Kostenersparnis und entscheiden sich für das Bezahlverfahren per Pin-Eingabe und somit für die Gebühr von 0,2% des Betrags. Im Gegenzug ist aber garantiert, dass der Händler sein Geld auch bekommt, denn mit Eingabe der Pin reserviert die Bank des Kunden das Geld auf seinem Konto und sichert es für den Händler. Der Kunde kann dann nicht direkt ins Geschäft nebenan gehen und den gleichen Betrag nochmal ausgeben, sondern muss für die nötige Deckung auf seinem Konto sorgen:

Die günstige Variante: Unterschrift

Das Bezahlen per Unterschrift ist für den Kunden etwas einfacher, denn er muss sich keine Pin merken. Für den Händler hingegen birgt diese Variante der Kartenzahlung ein gewisses Risiko, denn es wird während des Zahlvorgangs nicht überprüft, ob das Konto des Kunden gedeckt ist. Dementsprechend wird das Geld auch nicht für den Händler reserviert. Da das Geld zudem in der Regel erst am nächsten oder übernächsten Tag abgebucht wird, kann der Kunde in der Zwischenzeit sein Konto weiter belasten, sodass das Dispo überschritten wird und der Händler kein Geld erhält. Außerdem können Elektronische Lastschriften auch später noch vom Kunden zurückgebucht werden.
Ein weiteres, aber relativ selten verbreitetes Beispiel: Der Händler hat keinen Internetzugang in seinem Geschäft und auch keinen Handyempfang. Um dennoch Kartenzahlungen annehmen zu können, muss er auf das Offline-ELV setzen, denn ohne Netzanbindung kann das Terminal natürlich nicht prüfen, ob die Karte bzw. das Konto des Kunden auch gedeckt ist.

Pin oder Unterschrift? Es liegt nicht an Ihnen!

Sie sehen: Ob Sie bei der Kartenzahlung Ihre Geheimzahl eingeben oder unterschreiben müssen, liegt in der Regel nicht an Ihrer Karte oder Ihrem Konto, sondern an den Verträgen, die der Geschäftsinhaber mit dem Payment-Dienstleister geschlossen hat. Bildnachweis: pressmaster / stock.adobe.com