Lebensversicherung verkaufen: Darauf müssen Sie achten

In Zeiten niedriger Zinsen auf Sparbücher oder Festgeldkonten sind Verbraucher auf der Suche nach alternativen Investitionsmöglichkeiten für die Altersvorsorge. Während eine Lebensversicherung früher der erste und wichtigste Baustein war, ist sie heute in den meisten Fällen keine Option mehr.

Vor gut 20 Jahren wurden Lebensversicherungen mit vier Prozent verzinst. Heute beträgt der Garantiezins bei Neuverträgen 0,9 Prozent. Eine alte Lebensversicherung zu kündigen und auf vier Prozent Verzinsung zu verzichten ist demnach keine gute Idee, zumal es für alternative Anlageformen mit wenig Risiko gleichfalls selten mehr als ein Prozent bekommt.

Eine Kündigung will gut überlegt sein

Doch manchmal geht es eben nicht anders: Geld muss her. Wer kein Erspartes hat, beschäftigt sich zwangsläufig mit der Kündigung seiner Lebensversicherung. Im vergangenen Jahr wurden immerhin Verträge mit einem Wert von mehr als zwölf Milliarden Euro aufgelöst. Geld, das in einer Notsituation hilft, aber ein neues Problem schafft – schließlich wurde die Lebensversicherung in der Regel als Altersvorsorge abgeschlossen.

Doch welche Alternativen gibt es? Manche Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, Lebensversicherungen einzukaufen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn bereits einige Jahre angespart wurde. Der so genannte Zweitmarkt für Renten- und Lebensversicherungen unterliegt strengen Kriterien – darauf weist ein Sprecher des Unternehmens Winninger hin.

Wer seine Police verkaufen möchte, sollte das nur an ein Mitglied des Bundesverbandes Zweitmärkte Lebensversicherungen (BVZL) tun.

Verkaufen oft besser als kündigen

Solche Unternehmen bieten meist mehr als den Rückkaufswert, den die Versicherung selbst bei Auflösung des Vertrages zahlen würde – meist sind es zwei bis vier Prozent. Der Grund: Wer vor dem vereinbarten Termin Geld aus seiner Lebensversicherung entnimmt bzw. diese kündigt, muss auf Überschüsse und Schlussboni verzichten. Zudem entfallen natürlich die Zinsausschüttungen für die Jahre, die nicht mehr eingezahlt wird und der Versicherer stellt eine Stornogebühr in Rechnung.

Allerdings sollte man bedenken: Macht ein Ankäufer ein gutes Angebot, handelt es sich auch um eine gute Lebensversicherung, die man daher nur im Notfall kündigen sollte. Übrigens bleibt der Todesfallschutz nach dem Verkauf erhalten, solche der neue Besitzer die Police nicht kündigt. Verstirbt also der ehemalige Versicherungsnehmer, bekommen die Angehörigen dennoch Geld (allerdings abzüglich der Summe, die der Käufer bereits für den Vertrag bezahlt hat).

Mindestanforderungen beachten

Wer noch nicht lange in die Versicherung eingezahlt hat, wird sie wahrscheinlich nicht los, denn oft liegt der Mindestwert bei 5.000 oder gar 10.000 Euro. Doch auch im umgekehrten Fall gibt es Einschränkungen: Läuft der Vertrag in weniger als fünf Jahren aus, wird es schwer, einen Käufer zu finden. Zudem werden in der Regel keine fondsgebundenen Policen angekauft sowie keine Riester- oder Rürupverträge. Direktversicherungen der betrieblichen Altersvorsorge sind ebenfalls ausgeschlossen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beleihung der Police. Zudem können die meisten Verträge beitragsfrei gestellt werden. Ebenfalls denkbar, aber ohne Erfolgsgarantie: ein Widerruf der Lebensversicherung. In den Jahren 1994 und 2007 waren viele Verträge fehlerhaft, weil Kunden nicht korrekt über die Widerrufsbedingungen informiert wurden. Wer davon betroffen ist, hat gute Chancen auf eine Rückabwicklung.

Oftmals lehnen das die Versicherungsunternehmen jedoch zunächst ab – dann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. In jedem Fall lohnt es sich vor dem Verkauf seiner Lebensversicherung alle Optionen abzuwägen und Angebote für Ankaufspreise einzuholen.

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