Was Sie beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung beachten sollten

Eine Sterbegeldversicherung birgt einige Tücken, weshalb Sie die einzelnen Angebote gründlich vergleichen sollten. Bezugsberechtigungen und Wartezeiten sind zwei Punkte, in denen verschiedene Anbieter sehr unterschiedlich sein können. Lesen Sie alles dazu in diesem Artikel!

Über den eigenen Tod denkt niemand gerne nach. Dennoch sollte das Thema nicht völlig unter den Tisch gekehrt werden, da für den Fall der Fälle einige Vorbereitungen getroffen sein sollten. Gerade mit dem steigenden Alter beginnen sich viele Menschen mit dem Thema intensiver auseinanderzusetzen, sodass relativ bald auch eine Sterbegeldversicherung ins Gespräch kommen wird.

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten für die eigene Beerdigung abdeckt. Schließlich möchte jeder würdig begraben werden und die Kosten sollen nicht an den Angehörigen hängen bleiben. Da Beerdigungen ab 5.000 Euro aufwärts kosten, kann der Betrag für manche Angehörige zu einer unbezahlbaren Summe und somit zur Schuldenfalle werden. Ein Grabstein, ein Sarg oder eine Urne, die Sterbeurkunde und Blumengestecke sind alles Kosten, die im Rahmen eines Todesfalls anfallen.

Mit einer Sterbegeldversicherung zahlen Sie über mehrere Jahre monatlich einen Betrag ein, bis eine gewisse Summe erreicht ist. Diese verbleibt dann bis zu Ihrem Tod bei der Versicherung und wird dann für die Beerdigungskosten aufgebracht. Allerdings gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, die Bezugsberechtigung festzulegen, die Wartezeit kann von Versicherung zu Versicherung verschieden sein und der Betrag kann je nach Versicherung in der Höhe stark schwanken. 

Die Krux mit der Bezugsberechtigung

Beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung wird zunächst die Bezugsberechtigung festgelegt. Je nach Versicherungsunternehmen kann das entweder eine selbst gewählte Person wie ein Angehöriger oder ein Freund sein, oder ein Bestattungsunternehmen. Manche Versicherungen bieten diese Wahl nicht an, sondern arbeiten mit einer festgelegten Bestattungskette zusammen. An einen selbstgewählten Bestatter dieser Kette wird dann die Versicherungssumme ausbezahlt. Wählen die Angehörigen dann selbst einen Bestatter, der nicht dieser Kette angehört, müssen sie meist einen Abschlag in Kauf nehmen.

Es ist daher wichtig darauf zu achten, dass der Bezugsberechtigte selbst festgelegt werden kann. Wenn es soweit ist, vertraut man die Entscheidungen eher einer nahestehenden Person an, als einer von der Versicherung ausgesuchten Bestattungsunternehmenskette.

Die Wartezeit einer Sterbeversicherung kann entscheidend für den Vertragsabschluss sein

Ein Merkmal der Sterbegeldversicherung ist die Wartezeit. Die Angebote unterscheiden sich insbesondere in diesem Punkt teilweise gravierend voneinander. Bei manchen Versicherungen gilt der Versicherungsschutz ab sofort – ab dem ersten Monat besteht ein Anspruch auf die Auszahlung der vollen Versicherungssumme im Todesfall. Bei anderen Versicherungen kann es bis zu drei Jahre dauern, bis der Anspruch geltend gemacht werden kann.

Bei einer Versicherung ohne Wartezeit müssen Sie meistens eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Kauf nehmen. Damit sichert sich die Versicherung davor ab, dass Sie eine tödliche Diagnose erhalten haben und nun noch schnell die Versicherungssumme für die Beerdigung abgreifen möchten. Eine Ablehnung der Versicherung kann die Folge einer Gesundheitsprüfung sein, wenn diese nicht zur Zufriedenheit der Versicherungsgesellschaft ausfällt.

Vergleichen Sie, um den besten Tarif zu finden

Üblich ist eine gestaffelte Wartezeit, bei der während der Wartezeit ein Anspruch auf Teile der Versicherung besteht und nach Ablauf der Wartezeit dann der volle Anspruch geltend gemacht werden kann. Es gibt auch Versicherungen, die eine allgemeine Wartezeit haben. Diese liegt unabhängig vom Eintrittsalter für jeden Versicherten in der Regel meist bei drei Jahren.

An diesem Punkt lohnt sich der Vergleich verschiedener Versicherungen. So gibt es auch Angebote, bei denen trotz einer niedrigen Wartezeit geringere Beträge als bei anderen Versicherungen eingezahlt werden müssen.

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