Private Krankenversicherung: Welche Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen?

Bevor ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist, müssen Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Gesundheitsprüfung. Je nach Beruf und Lebensumstand können zudem unterschiedliche Bedingungen existieren.

Private Krankenversicherung für Versicherte mit gutem Einkommen
Die private Krankenversicherung kann für Versicherte mit gutem Einkommen eine günstige Alternative darstellen, denn hier werden die Beiträge unabhängig vom Lohn berechnet. Im Grunde ist der Wechsel ein simples Verfahren. Es müssen lediglich die Fristen zur Kündigung der alten Krankenversicherung und zum Eintritt in die private Krankenversicherung eingehalten werden.

Mit der Gesundheitsreform in 2011 hat die Bundesregierungen die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung vereinfacht. Die Drei-Jahres-Frist für Angestellte wurde auf ein Jahr reduziert. Somit ist die private Vorsorge besonders für Arbeitnehmer attraktiver geworden.

Voraussetzungen für PKV: Beruf entscheidet
Angestellte, die in die private Krankenversicherung möchten, müssen mindestens ein Jahr lang ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4.125,00 Euro monatlich oder 49.500,00 Euro jährlich (Werte 2011) vorweisen. Für Beamte, Selbständige und Freiberufler gilt dies nicht. Sie müssen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung über kein bestimmtes Einkommen verfügen, sondern können ohne besondere Voraussetzungen in die PKV eintreten.

Voraussetzungen in der privaten Krankenversicherung für Studenten
Auch Studenten haben die Möglichkeit, ohne besondere Bedingungen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Studenten müssen sich dafür innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Wurde diese Frist verpasst, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung erst wieder nach Ende des Studiums möglich.

Keine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung
In der privaten Krankenversicherung werden Beiträge nach dem individuellen Krankheitsrisiko einer Person berechnet. Daher muss jeder Versicherte eine Gesundheitsprüfung durchführen, bevor er in die private Vorsorge eintreten kann. Eine Ausnahme besteht nur für den Eintritt in den Basistarif oder für Säuglinge, die direkt nach der Geburt privat versichert werden.

Bei der PKV-Gesundheitsprüfung werden zunächst einige Fragen zur persönlichen Krankheitsgeschichte gestellt. In manchen Fällen wird zudem eine ärztliche Untersuchung verlangt. Anhand der Risikoprüfung wird ermittelt, ob der Versicherte und unter welchen Bedingungen er in die private Krankenversicherung eintreten kann.

Bei Vorerkrankungen kann es zu Risikozuschlägen und erhöhten Beiträgen kommen. Bei schwerwiegenden chronischen Krankheiten können die privaten Krankenversicherungen zudem die Aufnahme eines Versicherten gänzlich verweigern.