Kasse oder 1. Klasse – wer vom Wechsel zur PKV profitiert

Jung, gesund, männlich und gut verdienend: Das sind die besten Voraussetzungen, um von einer privaten Krankenversicherung zu profitieren. Aber es gibt noch mehr zu beachten. Vor allem von der Familienplanung hängt es ab, ob noch in einigen Jahren die Vorteile überwiegen.

Für deutlich weniger Geld, so werben die Versicherungsvermittler gerne, bekommt der Kunde in der privaten Krankenversicherung bessere Leistungen. Teure Medikamente sind kein Problem, fast alle Zahnbehandlungen werden übernommen, im Krankenhaus gibt es ein Einzelzimmer und die Fürsorge des Chefarztes. Das kann tatsächlich so sein, aber die Entscheidung für den Wechsel will sorgfältig überlegt sein.

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Selbstständige und Beamte sowie Angestellte, die über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen (s. Tabelle). Es zählen nicht nur die zwölf Monatsgehälter mit, sondern weitere Bezüge wie Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entgelte für Überstunden oder Bereitschaftsdienste.

Wie viel lässt sich mit einer privaten Krankenversicherung sparen?

Wer freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, zahlt den mittlerweile einheitlichen Kassensatz maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Knapp die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Der maximale Arbeitnehmeranteil steht in der Tabelle.

In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Prämie nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und den vereinbarten Versicherungsleistungen. Ein gesunder 30-jähriger Mann kann bei einem günstigen Anbieter einen Rundum-Schutz ab etwa 300 Euro im Monat erhalten. Die anfängliche Ersparnis würde somit allein für den Arbeitnehmer bei etwa 150 Euro im Monat liegen.

Müssen Frauen mehr zahlen?

Ja, in der privaten Krankenversicherung müssen Frauen bislang bis zu 50 Prozent für die gleichen Versicherungsleistungen mehr zahlen als Männer. Die Gesellschaften begründen das unter anderem mit den Kosten, die bei einer Schwangerschaft anfallen. Der Abstand zur gesetzlichen Krankenkasse fällt also durch das Geschlecht schon geringer aus. Bis Ende 2012 müssen die privaten Krankenversicherer allerdings einheitliche Tarife anbieten – für Frauen wird es dann günstiger. Das betrifft aber nur neu abgeschlossene Verträge.

Wie teuer sind Vorerkrankungen?

Bei der Prämienkalkulation spielt der Gesundheitszustand eines neuen Kunden eine wichtige Rolle. Allergien oder Herz-Kreislauf-Beschwerden können die Prämie erheblich verteuern, 30 oder 50 Prozent Zuschlag sind üblich. Mitunter wird der Antragsteller komplett abgelehnt. Vorerkrankungen im Antrag zu verschweigen ist riskant: Die Krankenversicherung kann – noch Jahre später – bei Ärzten nachforschen und wegen unterlassener Angaben den Versicherungsschutz verweigern.

Was ist bei den Privaten versichert?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der Kunde im Baukasten-System zusammenstellen, wie er versichert sein will. Folgende Bausteine sind üblich: Ambulante Behandlung, Stationäre Behandlung, Zahnbehandlung und -ersatz, Kranken-Tagegeld, Pflegeversicherung. Da Arbeitgeber in den ersten 42 Tagen einer Erkrankung den Lohn weiterzahlen müssen, brauchen Arbeitnehmer das Kranken-Tagegeld erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren.

Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?

Wer bei den Tarifen für ambulante Behandlung eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann viel Geld sparen. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung sind die Kosten dann in jedem Fall selbst zu tragen. Die Prämienersparnis beträgt oft ein Mehrfaches des möglichen Eigenaufwands. Bei 250 Euro Selbstbeteiligung im Jahr kann die Ersparnis 500 Euro und mehr ausmachen.

Wie wird abgerechnet?

Während das Kassenmitglied beim Arzt oder im Krankenhaus lediglich seine Versichertenkarte vorlegt und sich um die Finanzen nicht weiter kümmern muss, kommt der Privatpatient als Selbstzahler: Die Arzt stellt ihm seine Arbeit in Rechnung, der Kunde überweist an den Arzt und muss sich bei seiner Versicherung um eine Erstattung bemühen. Sollte die Privatversicherung eine Erstattung ablehnen, etwa weil die Behandlung nicht versichert war, bleibt der Kunde dennoch gegenüber dem Arzt in der Pflicht.

Wie werden Angehörige versichert?

Kinder und ein nicht berufstätiger Ehegatte müssen extra versichert werden. Für Kinder sind etwa 100 Euro monatlich zu kalkulieren, für den Ehegatten der normale Erwachsenentarif. Bei zwei Kindern und einem nicht berufstätigen Ehegatten kann somit selbst bei einem jungen Paar eine monatliche Gesamtprämie von 800 Euro und mehr zusammenkommen – deutlich mehr also als die rund 600 Euro, die maximal bei einer gesetzlichen Kasse zu zahlen wären.

Deshalb ist es so wichtig, die Familienplanung im Auge zu haben. Die klassische Familie ist besser in der gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben; der ewige Junggeselle, gesund und munter, kann hingegen mit der Entscheidung für den Privatschutz kaum etwas verkehrt machen – wenn er denn seinen Vorsätzen treu bleibt.

Können die Prämien im Alter steigen?

Ja, in der Vergangenheit sind die Prämien für die Privatversicherten mitunter sogar drastisch gestiegen. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen hat das einerseits zu tun mit dem medizinischen Fortschritt und der steigenden Lebenserwartung, andererseits waren – so sagen Kritiker – die Tarife teilweise zu optimistisch kalkuliert. Bei der Wahl einer Gesellschaft sollte der Interessent darauf achten, wie sich in den letzten 10 Jahren die Prämie entwickelt hat.

Ist eine Rückkehr zur Gesetzlichen möglich?

Sie ist nur dann möglich, wenn erneut Versicherungspflicht eintritt, etwa weil das Gehalt unter die Grenze fällt. Wenn der Versicherungspflichtige dann mindestens zwölf Monate lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird, kann er danach – auch bei einem wieder höheren Verdienst –  in der Kasse als freiwillig Versicherter bleiben. Aber Achtung: Für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist diese Rückkehr-Möglichkeit verbaut.

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