Krankenversicherung wechseln: Problemlos möglich?

Wenn Sie Ihre Krankenversicherung wechseln wollen, ist das grundsätzlich kein Problem. Manche Kassen bieten eben bessere oder passendere Tarife an als andere. Was Sie beim Wechseln Ihrer Krankenkasse beachten müssen und welche Fristen es gibt, lesen Sie in diesem Artikel!

Viele verschiedene Krankenversicherungsgesellschaften gibt es in Deutschland, die Unterschiede sind teilweise marginal. Schließlich muss sich jede Kasse an die gesetzlichen Vorgaben halten, welche Leistungen sie abzudecken hat. Dennoch haben Kassen innerhalb ihrer Möglichkeiten einen Spielraum in dem sie selber entscheiden können, welche Zusatzleistungen sie bezahlen wollen und welche nicht.

So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die für Reiseimpfungen aufkommen. Andere übernehmen bei einer Zahnbehandlung anteilige Kosten. Wieder andere Kassen decken die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker ab. Manche Kassen schütten sogar Gesundheitsprämien aus.

Überlegen Sie einen Wechsel, wenn Ihre Krankenversicherung nicht mehr zu Ihnen passt

Jeder sollte für sich gucken, welche Schwerpunkte ihm wichtig sind, wenn er einen Krankenversicherungsschutz abschließt. Seit dem 01. Januar 1996 können Versicherte in Deutschland ihre Kasse frei wählen, weshalb sich ein Blick auf die verschiedenen Leistungen der Kasse definitiv lohnt.

Nun kann es sein, dass die angebotenen Leistungen einer Kasse nicht mehr zum Lebenswandel passen und eine andere dafür besser. Sie benötigen viele Impfungen, da sie viel reisen und suchen für die Behandlung Ihrer Rückenschmerzen gerne Heilpraktiker auf. Ihre alte Kasse kommt aber für keine dieser Leistungen auf. Spätestens an diesem Punkt sollten Sie sich informieren und über einen Wechsel der Kasse nachdenken.

Zwei Monate Wechsel-Frist

Generell ist ein Wechsel der Krankenkasse problemlos möglich. Eine Krankenkasse, für die Sie sich entscheiden, muss Sie aufnehmen! Niemand darf abgelehnt werden, Vorerkrankungen spielen keine Rolle.

Allerdings müssen Sie dafür eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten und können nicht von heute auf morgen zu einer anderen Kasse wechseln. Bei der neuen Krankenversicherungsgesellschaft müssen Sie nach dem Wechsel mindestens 18 Monate versichert sein und kommen aus dem Vertrag für diesen Zeitraum so leicht nicht wieder raus.

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeiträgen

Sollten Sie mit den Leistungen dieser Kasse aber auch nicht zufrieden sein, können Sie nach Ablauf dieser Zeit wieder wechseln. Sie können sogar zurück in Ihre alte Kasse wechseln, die Sie wieder aufnehmen muss. Das Wechseln der Krankenversicherungsgesellschaft ist also problemlos möglich und birgt kein Risiko.

Sollte die neue Krankenkasse plötzlich Zusatzbeiträge erheben, die bisher nicht abzusehen waren, so haben Sie innerhalb der 18 Monate ein Sonderkündigungsrecht. Nimmt die Kasse aber einfach nur sonstige Mehrleistungen in ihren Leistungskatalog auf, für die ein höherer Beitrag fällig wird, so haben Sie kein Sonderkündigungsrecht innerhalb der 18 Monate.

So erkennen Sie eine gute Krankenkasse

Eine gute Krankenkasse erkennen Sie anhand mehrerer Kriterien. Ein wichtiges Kriterium sind zum Beispiel Zusatzleistungen. Wenn es Wahltarife mit Beitragserstattung gibt, ist das für viele Menschen ein Kriterium, sich für eine Kasse zu entscheiden. Für Selbstständige ist häufig wichtig zu wissen, welche Form von Krankentagegeld eine Kasse anbietet. Zusatzbeiträge interessieren alle Beschäftigten – ebenso besondere, zusätzliche Leistungen. Auch interessant zu wissen ist, ob die Krankenkasse eine Filiale vor Ort und somit einen Ansprechpartner ganz in der Nähe hat.

Es gibt auch Krankenkassen, die ihren Versicherten Prämien ausschütten. Das ist ein Zeichen, dass eine Kasse gut gewirtschaftet hat und für Versicherte natürlich besonders attraktiv. 

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