Einlagensicherung für Lebensversicherungen – das sollten Sie wissen

Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Deutschen abgeschlossen. Was würde im Fall einer Pleite passieren, welche Sicherungen gibt es für Versicherungen? Kunden von Lebensversicherern können auf die Protektor Lebensversicherungs-AG bauen. Lesen Sie hier, was Sie über die Einlagensicherung bei Versicherungen wissen müssen.

Einlagensicherung der Versicherer – wer trägt das Risiko?

Viele Versicherungen bieten mittlerweile mit Banken vergleichbare Leistungen, wie etwa die Anlage als Tagesgelder, an. Doch sind sie nicht Mitglieder im Bankenverband (BdB) und gehören auch nicht dem Sicherungsfonds des BdB an. Dennoch ist seit dem 15 Dezember 2004 ein Sicherungsfonds für Lebensversicherer gesetzlich vorgeschrieben (Paragraf 124 des Versicherungsaufsichtsgesetzes).

Ohne eine solche Sicherungsmaßnahme würden Verträge insolventer Versicherungsunternehmen erlöschen und die Ansprüche der Anleger aus der Insolvenzmasse befriedigt. Diese Aufgabe übernimmt die Protektor Lebensversicherungs-AG mit Sitz in Berlin.

Zweck dieser Einrichtung ist es, die Anleger, die ihr Geld bei Versicherungen angelegt haben, davor zu schützen, dass sie ihre Geldanlage verlieren, sollte das Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig werden. Darum sind alle deutschen Lebensversicherer verpflichtet, dem Sicherungsfonds beizutreten, dessen Sicherungsvermögen sich nach dem Geschäftsbericht 2011 auf 761,9 Millionen Euro beläuft.

Allerdings sollten Sie beachten, dass Pensionskassen in den Sicherungsfonds eintreten können, aber nicht müssen. Auch deutsche Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der EU beteiligen sich. Unternehmen, die in Deutschland zwar eine Niederlassung unterhalten, aber ihren Sitz außerhalb der EU haben, beteiligen sich nicht.

Möchten Sie erfahren, ob Ihre Anlage bei einer Pensionskasse oder einem
Versicherer über den Einlagensicherungsfonds geschützt ist, können Sie
dies anhand der alphabetischen Mitgliederlisten nachprüfen.

Versicherer-Pleite: Was passiert im Ernstfall?

Der sogenannte "Sicherungsfall" tritt dann ein, wenn ein Versicherer insolvent werden sollte. In diesem Fall ordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an, dass die Versicherungsverträge aus dem Bestand des insolventen Versicherers auf den Sicherungsfonds übertragen werden.

Der Sicherungsfonds wird dann zu Ihrem Vertragspartner, der alle Rechte und Pflichten des insolventen Versicherers übernimmt. Mit diesem können Sie auch etwaige Vertragsänderungen verhandeln. Neuverträge können allerdings nicht abgeschlossen werden.

 Beachten Sie, dass nur Überschussanteile, die bereits gutgeschrieben wurden, den Verträgen erhalten bleiben. Die Bereitstellung von Kapital aus dem Einlagensicherungsfonds, sowie die Bedienung Ihrer Ansprüche mit diesem Kapital nennt die Protektor-AG "Sanierung". Falls das Kapital für diese Sanierung nicht ausreicht, kann die BaFin eine Herabsetzung der Versicherungsleistungen von maximal 5 Prozent beschließen.

In der Zeit der Sanierung wird Ihr Vertrag nur mit dem Garantiezins verzinst. Ob wieder Überschussanteile gutgeschrieben werden, hängt davon ab, wie schnell das Sanierungskapital zurückgezahlt wird und Reserven aufgebaut werden. Später können die Verträge, die der Protektor Lebensversicherungs-AG übertragen wurden, an andere Versicherer weitergereicht werden.

Fazit: Die verpflichtende Einlagensicherung für Lebensversicherer ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings zeigte sich bereits, als die relativ kleine Mannheimer Versicherung ins Schlingern geriet und die Protektor-AG eintreten musste, dass das Sicherungsvermögen wohl nicht ausreichen würde, sollte ein großer Versicherungskonzern in Not geraten.