Winterreifen – Steigen Sie rechtzeitig um

Immer wieder glauben Autofahrer keine Winterreifen zu benötigen, weil sie denken, mit fahrerischem Können ließe sich die Wirkung der Reifen erreichen. Falsch gedacht! Auch wenn Sie keine schweren gesundheitlichen Schäden erleiden, kann der finanzielle Schaden erheblich sein, wenn Sie auf den Wechsel zu den Winterreifen verzichten.

Besonderheiten des Winterreifens

Winterreifen unterscheiden sich von den sogenannten Sommerreifen vor allem durch ihr tieferes Profil. Dadurch greifen sie besser auf dem Asphalt und stabilisieren die Fahrt auch auf rutschigen Strecken. Aus diesem Grunde ist es eigentlich auch falsch, von Winterreifen zu sprechen. Das Profil ist schließlich nicht nur für Fahrten in Schnee und Matsch besonders günstig. Vielmehr kann es auch Laub sein, das durch Regen feucht und glitschig geworden ist und dadurch unvorsichtige Fahrer von der Straße abkommen lässt.

Der Nachteil der Winterreifen ist, dass sie durch die verbesserte Griffigkeit auf dem Asphalt auch eine höhere Reibung haben. Höhere Reibung bedeutet nicht nur, dass mehr Energie aufgewendet werden muss, um auf Geschwindigkeit zu kommen, sondern auch, dass durch den erhöhten Abrieb die Reifen schneller abgefahren sind. Aus diesem Grund wird im Frühjahr auf die Sommerreifen gewechselt.

Doch vergessen Sie nicht zurück zu wechseln, wenn der Herbst kommt. Sie riskieren nicht nur Unfälle und damit Leben, Gesundheit und Eigentum ihrer Mitmenschen, sondern, Sie riskieren unter Umständen auch Ihren Versicherungsschutz, da in der Regel bei einem Unfall unter Beteiligung eines Fahrzeugs mit Sommerreifen zumindest von einem Mitverschulden ausgegangen wird.

Bereifung und Versicherungsschutz

Dies liegt daran, dass der Versicherungsschutz dann gefährdet ist, wenn die Fahrsicherheit nicht gewährleistet ist. Insbesondere gilt dies für unpassende Bereifung bei Schnee und Eis. Seit 2010 ist nun die Benutzung von „witterungsgerechter“ Bereifung vorgeschrieben. Es geht hier um die sogenannten M & S- Reifen. M & S steht für „Matsch und Schnee“.

Aber Achtung: Matsch und Schnee-Reifen sind nicht identisch mit Winterreifen. Der sogenannte Matsch und Schnee-Reifen soll nur anzeigen, dass es sich um einen Reifen handelt, der auch im Winter noch sicher ist. Ein reiner Winterreifen ist nicht vorgeschrieben. Fehlen allerdings M & S-Reifen oder Winterreifen, so kann die Kaskoversicherung, nicht jedoch die Haftpflichtversicherung, die Zahlung herabsetzen oder sogar verweigern.

Die Haftpflichtversicherung reagiert auf die sogenannte „Gefährdungshaftung“. Das heißt, dass Sie als Autofahrer, dadurch, dass Sie sich auf die Straße begeben, verschuldensunabhängig für Schäden haften, wenn Sie nicht ihre Unschuld nachweisen können.

Wenn Sie auf die M & S-Reifen verzichten, kann man Ihnen Fahrlässigkeit vorwerfen. Da jedoch eine Haftung verschuldensunabhängig eintritt, ist Ihre Fahrlässigkeit ohne Belang. Wenn Ihnen kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, das heißt, also der Unfall nicht vorsätzlich verursacht wurde, ist Ihre Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet.

Die experto-Redaktion meint: Wenn Sie durch einen Unfall einen Schaden an Ihrem Auto verursachen, so kann Ihre Kaskoversicherung die Erstattung des Schadens verweigern, wenn Sie nicht auf witterungsgerechte Bereifung achten. Sie reduzieren durch die Benutzung von M & S-Reifen und noch mehr von Winterreifen nicht nur Ihr Unfallrisiko, sondern Sie sind dann auch gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert.

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