Wann Sie die Rente mit 63 ohne Abzüge erhalten

Der 1. Juli 2014 bringt Neuerungen im Rentenrecht. Es beginnt die neue Rentenreform und mit ihr auch die Rente mit 63 ohne Abzüge. Um in den Genuss dieser Rente zu kommen, müssen auf dem Rentenkonto 45 Beitragsjahre gespeichert sein. Das besagt, wurde ein Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 1953 geboren, kann er bei Erfüllung der Beitragszeiten abschlagsfrei in Rente gehen.

Stufenweise steigt die Altersgrenze für die 1953- und 1954 Geborenen an. Das ergibt folgende Konstellation: Ein heute 55-jähriger Arbeitnehmer der 1958 geboren wurde, muss bis 64 arbeiten. Wer die Rente
mit 63 ohne Abzüge beantragen möchte, der muss vor dem 1. Juli 2014 63 Jahre alt werden oder unter 65 Jahre sein.

Die Rente mit 63 ohne Abzüge – wer kann sie in Anspruch nehmen

Jeder Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig und zahlt seine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Die Anzahl der Jahre, die ein Versicherter in einer Tätigkeit verbracht hat, werden den Beitragsjahren dazugerechnet. Seit dem 1. Januar 2013 zählen dazu auch Minijobber, die 450 Euro monatlich verdienen. Eine Arbeitslosigkeit war in den 45 Beitragsjahren nicht angerechnet worden – das soll sich nun ändern. Bei langjährig Versicherten werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre angerechnet.

Wer die neue Rente beanspruchen möchte…

  • muss 45 Beitragsjahre nachweisen können,
  • Arbeitslosigkeit, Ausbildungs- und Erziehungszeiten werden angerechnet,
  • ebenso Kindererziehungszeiten

Das ergibt folgendes Bild:

Für den kompletten Jahrgang 1950 und Teile von den Jahrgängen 1949 und 1951 gilt, wer 45 Beitragsjahre angesammelt hat, darf ohne Abschläge in Rente gehen.
Ebenso kann der Jahrgang 1952 nach 45 Beitragsjahren in Rente mit 63 ohne Abzüge gehen.

Der Jahrgang 1953 kann mit 63 Jahren und zwei Monaten die Rente in Anspruch nehmen. Das Zugangsalter für jeden Jahrgang erhöht sich danach um zwei Monate.
1964 ist dann wieder das vorher festgelegte Alter für langjährig Versicherte, 65 Jahre, erreicht. Dieser Jahrgang hat die ersten Versicherten, die bis 67 arbeiten müssen, wenn weniger Beitragsjahre vorliegen.

So wirkt sich das Arbeitslosengeld auf die Rente aus

Ein Beispiel: Ein heute 60-jähriger Arbeitnehmer (geboren im Juni 1953) arbeitet, bis er 45 Beitragsjahre angesammelt hat. Er erhält als Durchschnittsverdiener mit 63 Jahren und zwei Monaten 1.270,- Euro monatliche Rente. Wird die Kündigung zwei Jahre vor Rentenbeginn ausgesprochen, so wird sich dieser Betrag lediglich um 11 Euro monatlich verringern. Das Arbeitslosengeld, das September 2014 bis 2016 gezahlt wird, ist daraufhin mit 1.070,- Euro im Monat nur unbedeutend geringer als seine zukünftige Rente.

Weiterhin bleibt für einen 60-jährigen Versicherten mit einem Durchschnittsverdienst die Rente mit 63 mit Abschlägen. Wer im Juni 1953 geboren ist, müsste arbeiten bis er 65 Jahre und 7 Monate alt ist. Wer mit 60 in Rente gehen will, muss mit vielen Abzügen rechnen.

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