Achten Sie auf typische Fehler bei der Rentenberechnung

Fehler bei der Rentenberechnung kosten Sie im Ernstfall tausende Euro. Selbst wenn Sie als Geschäftsführer Ihres Familienunternehmens nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben Sie mit Sicherheit in früheren Zeiten - z. B. in der Ausbildung - Anwartschaften auf Rentenzahlungen angesammelt. Wahrscheinlich werden die nicht hoch sein, verschenken sollten Sie bei der Rentenberechnung dennoch nichts.

Rentenberechnung richtig gemacht

Kontrollieren Sie genau die Daten, aus denen sich Ihre Rentenansprüche berechnen. Fehler bei der Rentenberechnung können nämlich über Jahre Einbußen von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen.

Falsche Angaben kosten Rentenansprüche

Sie erhalten jährlich eine "Renteninformation" in der u.a. die Höhe Ihrer Rentenanwartschaften aufgeführt ist. Zusätzlich sollten Sie einen "Versicherungsverlauf" anfordern, der alle Versicherungszeiten, die Einfluss auf Ihre Rentenberechnung haben, sowie die berücksichtigten Einkommen enthält.

Hier schleichen sich schon einmal Lücken oder Fehler ein. Vorsicht ist vor allem bei diesen Punkten geboten:

  • Ausbildungszeiten müssen extra vermerkt werden. Denn dafür werden die Beiträge höher bewertet. Oft sind sie aber nur als normale Pflichtversicherungszeiten berücksichtigt.
  • Schul-, Studien- und Erziehungszeiten müssen lückenlos aufgeführt sein, damit dafür ebenfalls Rentenansprüche errechnet werden.
  • Zahlendreher tauchen immer wieder auf.

So lassen Sie Fehler im Versicherungsverlauf korrigieren

Stoßen Sie auf Fehler, beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontoerklärung. Die Daten werden dann noch einmal überprüft und ggf. zu Ihren Gunsten geändert.

Mehr übers Thema Rente erfahren Sie im Artikel: Rentenberechnung der Deutschen Rentenversicherung.