Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?

Die Restschuldversicherung: Wann ist sie sinnvoll? Welche Risiken sind versichert? Was kostet sie und was sollten Kreditnehmer vor Abschluss unbedingt beachten? Alle wichtigen Informationen zur Restschuldversicherung lesen Sie in diesem Artikel.

Eine Restschuldversicherung, auch Restkreditversicherung genannt, dient dem Kreditnehmer als Absicherung für den Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Tod. Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des Restkredits. In der Regel ist der Abschluss einer RSV optional, manche Banken machen jedoch eine Kreditvergabe davon abhängig.

Wann ist eine Restschuldversicherung notwendig?
Je nach Kredithöhe, Einkommen und Lebenssituation rät Ihnen die Bank vor Kreditvergabe zum Abschluss einer Restschuldversicherung (RSV). Beispiel: Sie sind verheiratet, haben Kinder im schulpflichtigen Alter und nehmen beispielsweise einen Kredit für eine Eigentumswohnung auf. Völlig unerwartet verlieren Sie Ihre Arbeitsstelle oder haben einen Unfall und sind für längere Zeit oder dauerhaft arbeitsunfähig. Sie sind plötzlich nicht mehr in der Lage, die monatlichen Kreditraten zu tilgen. In diesem Fall übernimmt die RSV den Kredit ganz oder zum Teil so lange, bis Sie wieder eine Stelle haben bzw. arbeitsfähig sind.

Welche Arten gibt es?
In der Regel können Sie sich zwischen drei Arten der Restschuldversicherung entscheiden: Mindestabsicherung, Kombi-Absicherung und Komplett-Absicherung. Mit der Mindestabsicherung ist lediglich der Todesfall versichert – der Restkredit wird vom Versicherer übernommen, sodass die Hinterbliebenen nicht für die restlichen Ratenzahlungen aufkommen müssen. Die Kombi-Absicherung greift im Fall von Todesfall und Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit. Nach Wegfall des Einkommens übernimmt die RSV die Restkreditsumme bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit sowie die monatlichen Kreditzahlungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Die Komplett-Absicherung greift nicht nur bei Unfall, Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall, sondern auch bei Arbeitslosigkeit.