Was Sie bei einer Baufinanzierung in Spanien beachten müssen

Bei einer Baufinanzierung in Spanien gilt es einiges zu beachten. Kaufverträge sollten immer gründlich geprüft werden und auch schon Vorverträge sind in Spanien bindend. Welche Regeln noch gelten und was Immobilienkäufer beachten sollten lesen Sie in diesem Artikel!

Eine eigene Immobilie in Spanien – besonders auf Mallorca – ist für viele Deutsche ein Traum. Schönes Wetter, ein dauerhaftes Ferienparadies und das am besten noch gepaart mit einer möglichen Rendite bei der Weitervermietung oder einem eventuelle Verkauf.

Bevor sich Interessenten aber an die Baufinanzierung ihrer spanischen Immobilie machen, sollten sie den Markt sorgfältig beobachten und verschiedene Besonderheiten beachten. Nachdem nämlich über viele Jahre in Spanien mehr Häuser finanziert und gebaut wurden als in Deutschland, England und Frankreich zusammen, kam der Markt irgendwann zum Erliegen.

Der Bauboom in Spanien hat für viel Leerstand gesorgt

Viele Häuser mussten es sein, die Qualität war nicht so wichtig. Daher stehen viele Immobilien in vielen spanischen Städten und auch auf Mallorca jetzt leer (Stand: 16.04.2015) und sind schwer zu vermitteln. Wer sich also Immobilien in Spanien anschaut, sollte unbedingt auf die Bausubstanz achten. Viele Neubauten haben Baumängel, die nur mit viel Geld behoben werden können.

Wer allerdings ein Goldstück findet, sprich ein gutes Objekt in guter Lage zu kleinem Preis, der sollte zuschlagen. Viele spanische Banken bieten günstige Konditionen für eine Baufinanzierung an und bevorzugen sogar deutsche Kunden mit stabilem Einkommen vor spanischen Kunden. Wer also in Deutschland über ein solides Einkommen verfügt, kann den Kauf einer eigenen Immobilie in Spanien sehr günstig umsetzen.

Achten Sie darauf, dass niemand in dem Haus wohnt, das Sie kaufen

Das Haus, das gekauft wird, sollte dabei unbedingt mietfrei sein. Wohnt noch jemand darin, kann es sein, dass es sehr lange dauern kann, bis das Haus selbst genutzt werden kann, da Mieter in Spanien sehr starke Rechte haben. Wer zunächst nur einen Vorvertrag für die Immobilie mündlich abschließt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dieser Vorvertrag rechtlich gültig ist. Werden nach Abschluss eines Vorvertrags Zahlungen fällig, müssen diese bezahlt werden.

Wer sich noch nicht sicher ist, ob er ein Objekt kaufen möchte, der sollte zunächst nur eine Kaufoption wählen. Wer einen Kaufvertrag abschließt, sollte diesen bei mangelnden Spanisch-Kenntnissen notariell beglaubigt übersetzen lassen. Nur so kann er sich vor Tücken oder nicht gewollten Bedingungen und Klauseln im Vertrag schützen.

Lassen Sie sich alle Belege aushändigen

Weiterhin notwendig ist, dass der Verkäufer dem Käufer alle Belege aushändigt, die er für das Objekt hat. Dies können Baugenehmigungen, Nutzungsrechte, Nachweise über Steuerzahlungen in den letzten fünf Jahren und Katasterbescheinigungen bei Grundstücken und Häusern sein.

Für die  Zahlung der Grundsteuer haftet in Spanien grundsätzlich immer der aktuelle Eigentümer, weshalb überprüft werden sollte, ob alles ordnungsgemäß bezahlt wurde. Auch für Beträge aus der Vergangenheit kann der Käufer sonst noch verantwortlich gemacht werden. Käufer sollten sich sofort nach dem Erwerb ins Grundbuch eintragen lassen- nur dann ist ein Schutz gegen einen Verkauf an Dritte auch wirklich gegeben.

Wie sieht es in Spanien mit der Versicherungspflicht aus?

Wer in Spanien ein Haus erworben hat, kann selbst entscheiden, welchen Versicherungsschutz er wählt. Es gibt keine Pflichtversicherungen in Spanien, außer einer Feuerversicherung, die bei einer Baufinanzierung der Immobilie abgeschlossen werden muss.

Bei Unsicherheit beim Immobilienkauf in Spanien, kann ein spanischer Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der Verträge prüfen und auf eventuelle Fallen aufmerksam machen kann. Auf diese Weise können sich Immobilienkäufer vor zu hohen Gebühren schützen.

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