Das Zurückbehaltungsrecht: Effektiver Schutz vor Mietnomaden

Heutzutage ist eine sorgfältige Auswahl Ihrer Mieter besonders wichtig, um sich vor Mietbetrügern und Mietnomaden zu schützen. Einen effektiven Schutz bietet dabei das Zurückbehaltungsrecht bzw. die "Einrede des nichterfüllten Vertrages“ des Vermieters. Von diesem wird allerdings immer noch viel zu selten Gebrauch gemacht.

Ist ein Mieter erst einmal eingezogen, dauert es meist lange, ehe der Gerichtsvollzieher die Mietnomaden für Sie teuer wieder "an die Luft setzen“ kann. Dabei ist es ganz einfach vorzubeugen. Nutzen Sie die Instrumente unserer Rechtssprechung, das Zurückbehaltungsrecht (§ 273) bzw. die "Einrede des nichterfüllten Vertrages" (§ 320), um Ihren Ansprüchen mehr Durchschlagskraft zu verleihen.

Zurückbehaltungsrecht: Wohnungsübergabe nach Mietkaution
Am besten Sie vereinbaren mit Ihrem Mieter im Mietvertrag, dass er die erste Rate der Mietkaution bis zum ersten Werktag eines Monats an Sie zahlen muss und weiterhin, dass Sie die Wohnung erst am darauf folgenden Tag an ihn übergeben.
Dadurch haben Sie den Vorteil, dass wenn Ihr Mieter die Mietsicherheit nicht zahlt, Sie ihm die Übergabe der Wohnung verweigern können. Insofern haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht.

Ansprüche sichern durch das Zurückbehaltungsrecht
Das Zurückbehaltungsrecht stellt ein Hilfsmittel zur Durchsetzung eigener Rechte dar. Dabei wird die Erfüllung von Ansprüchen des Vertragspartners so lange zurückgestellt, bis dieser seinerseits seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Es handelt sich dabei um eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben.

Machen Sie hiervon Gebrauch und schützen Sie sich so vor Mietnomaden. Die Praxis zeigt immer wieder, dass ein Mieter, der schon die Kaution nicht rechtzeitig zahlt, mit der Miete später oft die gleichen Probleme hat.