Kündigung aus Eigenbedarf – wann ist die Kündigung rechtens?

Selbst ein erst wenige Jahre bestehender Mietvertrag darf wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn dieser Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht absehbar war (BGH, Urteil v. 20.03.13, Az. VIII ZR 233/12). Worauf müssen Sie achten?

In dem Urteilsfall hatte die Vermieterin eines Einfamilienhauses ihren Mietern wegen Eigenbedarfs gekündigt und sodann die Räumungsklage erhoben. Das Mietverhältnis bestand seit Februar 2008. Bei der Anmietung hatte der Sohn der Vermieterin erklärt, eine Kündigung wegen Eigenbedarf sei nicht vorgesehen, allenfalls sei ein Verkauf der Mietwohnung möglich.

Mit Schreiben vom 29.03.2011 hatte die Vermieterin das Mietverhältnis dann doch wegen Eigenbedarfs gekündigt zum 30.6.2011. Zur Begründung hatte sie angegeben, dass das Haus für ihren Enkel und dessen Familie benötigt werde. Die Mieter hielten die Eigenbedarfskündigung für rechtsmissbräuchlich.

Die Karlsruher Richter gaben jedoch der Vermieterin Recht: Die Eigenbedarfskündigung war nicht rechtsmissbräuchlich, obwohl sie nur drei Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses ausgesprochen worden war und der Sohn der Vermieterin einen Eigenbedarf ausgeschlossen hatte. Denn der Eigenbedarf sei erst später aufgrund einer nach der Vermietung eingetretenen Änderung der beruflichen und familiären Verhältnisse des Enkels entstanden und für die Vermieterin zuvor nicht absehbar gewesen.

Was bedeutet das für Sie?

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags beabsichtigt oder zumindest erwägt, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder sie einem Angehörigen seiner Familie oder seines Haushalts zu überlassen.

Genau das war vorliegend aber nicht der Fall, da bei Abschluss des Mietvertrages für die Vermieterin noch nicht absehbar war, dass ihr Enkel seine Lebensplanung ändern würde und das vermietete Einfamilienhaus zusammen mit seiner zwischenzeitlich schwangeren Partnerin und späteren Ehefrau und dem gemeinsamen Kind würde bewohnen wollen.