Nachfinanzierung vermeiden
Ganz klar: Nur wenn Sie Ihren Kapitalbedarf realistisch ermitteln, kommen Sie nicht in die unangenehme Situation, nachfinanzieren zu müssen.
Besonders ärgerlich in einer solchen Situation: Ihre Bank kennt die Lage und weiß, dass Sie auf Ihren Kredit angewiesen sind. Das sie Ihnen für die Nachfinanzierung erneut beste Konditionen anbieten wird, ist nicht sehr wahrscheinlich…
Was zu den Anschaffungskosten gehört
Zu den Anschaffungskosten zählt in erster Linie der eigentliche Kaufpreis. Aber auch Hypothekenverbindlichkeiten des Verkäufers, die Sie übernehmen und die mit dem Kaufpreis verrechnet werden.
Zu den Anschaffungskosten gehören außerdem alle mit dem Kauf in Zusammenhang stehenden Nebenkosten.
Folgende Ausgaben gehören zu den Anschaffungskosten:
- Auflassungsgebühren,
- Grundbuchgebühren,
- Grunderwerbssteuer,
- Maklerprovision,
- Notarkosten,
- Sachverständigenkosten für Wertgutachten,
- und Gerichtskosten beim Erwerb eines Mietobjekts im Zwangsversteigerungsverfahren.
Beispiele für Anschaffungskosten
Sie kaufen eine Eigentumswohnung zum Preis von 100.000 Euro. Den Kaufpreis finanzieren Sie über ein Bankdarlehen, das Sie durch eine Grundschuld absichern. Dann entstehen für Notar und Grundbuchamt folgende Kosten:
Notarkosten
Beurkundung des Kaufvertrags | 414,00 Euro |
Auflassungsvormerkung | + 103,50 Euro |
Bestellung der Grundschuld | + 207,00 Euro |
Gesamt | 724,50 Euro |
Hinzu kommen noch Nebenkosten für Schreibauslagen und Porto sowie die Mehrwertsteuer.
Grundbuchkosten
Eintragung des Eigentumswechsel | 207,00 Euro |
Eintragung der Auflassungsvormerkung | + 103,50 Euro |
Eintragung der Grundschuld | + 207,00 Euro |
Gesamt | 517,50 Euro |