Das gehört alles zu den Anschaffungskosten

Beim Erwerb einer Immobilie ist es für Sie besonders wichtig, vor dem Kauf alle Anschaffungskosten zu erfassen. Die Anschaffungskosten sind nämlich mehr als nur der Kaufpreis. Zu den Anschaffungskosten gehören alle durch die Anschaffung des Hauses oder der Wohnung veranlassten Aufwendungen.
Nachfinanzierung vermeiden
Ganz klar: Nur wenn Sie Ihren Kapitalbedarf realistisch ermitteln, kommen Sie nicht in die unangenehme Situation, nachfinanzieren zu müssen.
Besonders ärgerlich in einer solchen Situation: Ihre Bank kennt die Lage und weiß, dass Sie auf Ihren Kredit angewiesen sind. Das sie Ihnen für die Nachfinanzierung erneut beste Konditionen anbieten wird, ist nicht sehr wahrscheinlich…

Was zu den Anschaffungskosten gehört
Zu den Anschaffungskosten zählt in erster Linie der eigentliche Kaufpreis. Aber auch Hypothekenverbindlichkeiten des Verkäufers, die Sie übernehmen und die mit dem Kaufpreis verrechnet werden.
Zu den Anschaffungskosten gehören außerdem alle mit dem Kauf in Zusammenhang stehenden Nebenkosten.

Folgende Ausgaben gehören zu den Anschaffungskosten:

  • Auflassungsgebühren,
  • Grundbuchgebühren,
  • Grunderwerbssteuer,
  • Maklerprovision,
  • Notarkosten,
  • Sachverständigenkosten für Wertgutachten,
  • und Gerichtskosten beim Erwerb eines Mietobjekts im Zwangsversteigerungsverfahren.

Beispiele für Anschaffungskosten
Sie kaufen eine Eigentumswohnung zum Preis von 100.000 Euro. Den Kaufpreis finanzieren Sie über ein Bankdarlehen, das Sie durch eine Grundschuld absichern. Dann entstehen für Notar und Grundbuchamt folgende Kosten:

Notarkosten

Beurkundung des Kaufvertrags 414,00 Euro
Auflassungsvormerkung + 103,50 Euro
Bestellung der Grundschuld + 207,00 Euro
Gesamt 724,50 Euro

Hinzu kommen noch Nebenkosten für Schreibauslagen und Porto sowie die Mehrwertsteuer.

Grundbuchkosten

Eintragung des Eigentumswechsel 207,00 Euro
Eintragung der Auflassungsvormerkung + 103,50 Euro
Eintragung der Grundschuld + 207,00 Euro
Gesamt 517,50 Euro