Notargebühren sparen mit Notarbestätigung statt Treuhandkonto

Egal ob Architektenkosten, Sachverständigenhonoraren oder Maklercourtage: Clevere Bauherren und Käufer lassen keine Chance ungenutzt, um finanzielle Vorteile herauszuhandeln. Ganz klar: Jeder ersparte Euro ist der beste Euro. Lediglich dann, wenn es um die Notargebühren geht, wird anstandslos gezahlt. Dabei lässt sich beim Hauskauf mancher Euro an Notarkosten sparen.

Fast für jede Art der Beurkundung gibt es genaue
Gebührenvorschriften. In denen wird exakt vorgeschrieben, was ein Notar für
seine Tätigkeiten verlangen darf. Kein Notar lässt sich auf einen Deal über die
Notargebühren ein.

Trotzdem ist es oftmals problemlos möglich, mehrere hundert
Euro Notargebühren beim Hauskauf zu sparen. Ein typisches Beispiel dafür ist
das Notaranderkonto. Das so genannte Notaranderkonto ist ein vom Notar bei
einer Bank eingerichtetes Treuhandkonto. Aber das Geld, das hier gezahlt wird,
darf der Notar nur unter bestimmten Bedingungen verfügen. Bei einem
angenommenen Kaufpreis von 250.000 Euro erhält der Notar eine Gebühr in Höhe
von 768 Euro.

Der Käufer finanziert den Kaufpreis, den er dem Verkäufer
schuldet, in den meisten Fällen durch ein Bankdarlehen. Eine Begründung für ein
Notaranderkonto kann nur das Sicherungsinteresse des Käufers und der
finanzierenden Bank sein.

Notargebühren trägt der Käufer

Die mit der Durchführung des Vertrages verbundenen
Notargebühren trägt der Käufer. Er verpflichtet sich automatisch, auch die
Kosten für das Treuhandkonto zu übernehmen.

Achtung: Die komplizierten Voraussetzungen für die
Einrichtung eines Treuhandkontos lassen die Mehrzahl der Käufer in dem Glauben,
sie müssen diese Gebühr tragen. Aber das so genannte Notaranderkonto oder
Anderkonto muss in den meisten Fällen nur deshalb eingerichtet werden, weil der
Verkäufer eines Hauses bzw. einer anderen Immobilie noch valutierende
Grundschulden im Grundbuch eingetragen hat, die vom Kaufpreis abgelöst werden
müssen. Das ist ein Umstand, der nicht zu Lasten des Käufers gehen kann.

Beispiel: Auf dem Haus und Grundstück des Verkäufers sind
keine Grundschulden eingetragen. Sie finanzieren Ihren Kaufpreis aber über ein
Kreditinstitut. Natürlich gibt Ihnen Ihre Bank das Geld nicht ohne Sicherheit.

Als Gegenleistung für das Darlehen wird von Ihrem
Kreditgeber die Eintragung einer Grundschuld auf Ihrem neuen Grundstück
verlangt. Eine Forderung, die Sie natürlich nicht erfüllen können, da Sie ja
noch nicht Besitzer des Grundstücks sind. Das werden Sie erst, wenn Sie den
Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt haben.