Diese Neuerungen sollten Sie als Wohnungseigentümer beachten:
- Höhere Miete bei Vermietung an Verwandte:
Möchten Sie Ihre Eigentumswohnung an Verwandte vermieten, müssen Sie wissen, dass die Mietgrenze von bislang 56% der ortsüblichen Vergleichsmiete gestiegen ist. Sie müssen mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, um die Wohnung in vollem Umfang steuerlich geltend zu machen. Ein Vorteil für Sie: Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist jetzt in aller Regel nicht mehr erforderlich. - Rückgang von KFW-Förderungen:
Allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Sie jetzt nicht mehr über das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm finanzieren. Für energieverbessernde Maßnahmen können Sie aber noch zinsgünstige Kredite beantragen. - Solarförderung sinkt:
Wenn Sie Ihre Fotovoltaikanlage ab dem 01.01.2012 ans Netz geschlossen haben, erhalten Sie eine um 15% reduzierte Einspeisungsvergütung. Diese beträgt jetzt nur noch 24,43 Cent pro Kilowattstunde Sonnenstrom.
Mietrechtsänderungsgesetz 2013: Vermieter sollen es bald besser haben
Eigentlich sollte das Mietrechtsänderungsgesetz schon längst in Kraft sein, doch die Mühlen des Gesetzgebungsverfahrens brauchten länger. Doch nun bald soll es soweit sein. Dies sind die wichtigsten Regelungen, die es Vermieter künftig leichter machen sollen:
- Keine Mietminderung bei energetischer Modernisierung
Bei Beeinträchtigung des Mieters durch Modernisierungsmaßnahmen, die zur Energieeinsparung der Mietsache beitragen, soll der Mieter sein Recht auf Mietminderung für längstens drei Monate einbüßen. - Wärmecontracting
Es soll künftig möglich sein, Contractingkosten auf den Mieter umzulegen; der Vermieter soll künftig auch gegen den Willen des Mieters bzw. auch ohne mietvertragliche Regelung die Energieversorgung auf Wärmecontracting umstellen und auf die Mieter umlegen dürfen. - Mietnomaden – Bekämpfung der "professionellen" Mietschuldner
Künftig soll es möglich sein, Mieter zu verpflichten, die Monat für Monat auflaufende Miete für die Dauer eines laufenden Räumungsverfahrens zu hinterlegen.
- Wohnungsräumung im Schnellverfahren
Befolgt der Mieter bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs diese Hinterlegungsverpflichtung nicht, soll der Vermieter im Wege des einstweiligen Rechtschutzes – deutlich schneller als bislang – einen Räumungstitel erwirken können. - Fristlose Kündigung bei nicht gezahlter Mietkaution
Vermieter sollen künftig wegen Zahlungsverzugs auch dann fristlos kündigen dürfen, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt (gegenwärtig kann er deswegen allenfalls ordentlich gekündigt werden). - Schnellere und Günstigere Zwangsräumung
Die in der Praxis entwickelte "Berliner Räumung" soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Damit soll es Vermietern künftig grundsätzlich möglich sein, den Gerichtsvollzieher mit der bloßen Besitzeinweisung in die Mieträume zu beauftragen, was erheblich kostengünstiger als bisher ist.
Als Vermieter kann man sich nur wünschen, dass alle Neuerungen übernommen werden – dann macht das Vermieten 2013 auch wieder Spaß.